"Jedem ist unbenommen, Anträge zu stellen, aber die Mehrheit entscheidet dann", sagte Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon der Nachrichtenagentur Reuters am Montag bei einer Veranstaltung der Kreissparkasse Ludwigsburg. "Ich glaube, jeder ist sich darüber im Klaren, was das institutssichernde Haftungsversprechen der Sparkassen ausmacht."

Sparkassen und Landesbanken müssen wegen neuer EU-Richtlinien bis 2024 rund drei Milliarden Euro in ihren Haftungstopf nachschießen, davon gut zwei Milliarden in bar. Beim Umbau ihres Sicherungssystems müssen die Institute auf Druck der Finanzaufsicht BaFin noch einmal Änderungen vornehmen. Auf einer Mitgliederversammlung am Donnerstag in Frankfurt soll die Klausel gestrichen werden, dass die Rettung von Landesbanken beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) nur einstimmig beschlossen werden kann. Stattdessen soll wie bisher eine Quote von 75 Prozent gelten. Fahrenschon ist zuversichtlich, dass die geforderte Änderung beschlossen wird. "Ich sehe dem Treffen sehr positiv entgegen."

Andere Sparkassen-Vertreter sind skeptischer. "Ich hoffe, dass bis zur letzten Minute gepokert und dann eine Lösung gefunden wird", sagt ein Insider. "Es kann aber auch sein, dass es knallt." Der westfälische Sparkassen-Präsident Rolf Gerlach will bei der Sitzung Finanzkreisen zufolge nämlich einen neuen Antrag zur Abstimmung stellen. Demnach würden die westfälischen Sparkassen, die bereits für die Abwicklung der WestLB tief in die Tasche greifen mussten, bei der Rettung einer Landesbank maximal 100 Millionen Euro beisteuern. Sollte mehr Geld notwendig sein, müsse die Verbandsversammlung in Münster dafür mit einer Dreiviertel-Mehrheit grünes Licht geben.

Laut Finanzkreisen versuchen mehrere Sparkassen-Funktionäre, Gerlach hinter den Kulissen zu einer Rücknahme des Antrags zu bewegen. Sie argumentieren, dass die von ihm vorgeschlagene Klausel von der BaFin ohnehin abgelehnt würde. "Die BaFin möchte eine klare, einfache Regel", sagte eine mit dem Vorgang vertraute Peson. Falls Gerlach sich von dem Antrag nicht abbringen lasse, werde die Mitgliederversammlung ihn eben mehrheitlich ablehnen. Die westfälischen Sparkassen müssten dann entscheiden, ob sie unter diesen Bedingungen im Haftungsverbund bleiben - oder ob sie ihre Drohung wahr machen und zum Verband öffentlicher Banken (VÖB) wechseln. rtr