Wer deutsche Aktien kauft, zahlt bei manchen Banken etwas mehr, wenn es sich dabei um eine Namensaktie handelt. Was es mit dieser Gebühr auf sich hat. Von Brigitte Watermann




Der Betrag, um den es geht, ist nicht die Welt: 60 Cent. Doch Birgit M. wunderte sich trotzdem, was es damit auf sich hat. Sie hatte Aktien von Allianz, Lufthansa und BMW erworben. Dabei war ihr aufgefallen, dass ihr Broker bei der Allianz und der Lufthansa eine Zusatzgebühr von 60 Cent in Rechnung stellte, beim Kauf der BMW-Papiere dagegen nicht. "60 Cent sind natürlich nicht viel, aber ich würde trotzdem gern wissen, wofür meine Bank die Gebühr berechnet", lautete daher die Frage der Leserin an BÖRSE ONLINE.

Aktie ist genau genommen nicht gleich Aktie. Der Autobauer BMW beispielsweise hat seine Anteilscheine als Inhaberaktien (siehe Glossar) gelistet, Allianz und Lufthansa dagegen als sogenannte Namensaktien. Bei diesen werden die Anleger beim Kauf ins elektronische Aktienregister der Gesellschaft eingetragen, Details dazu regelt Paragraf 67 Aktiengesetz.

Rund 200 börsennotierte deutsche AGs dürften derzeit Namensaktien begeben haben. Für Unternehmen mit hohem Streubesitz, also vielen verschiedenen Aktionären, ist es ein Vorteil, dass sie bei Namensaktien ihre Aktionäre unmittelbar ansprechen können, etwa Hauptversammlungsunterlagen direkt verschicken können, zum Teil sogar per E-Mail.

Bei der Lufthansa greift eine weitere Besonderheit: Sie hat vinkulierte Namensaktien im Umlauf. Das heißt, die Airline muss einem Kauf beziehungsweise Verkauf der Papiere zustimmen. "Lufthansa darf die Zustimmung aber nur verweigern, wenn die Aufrechterhaltung der luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdet sein könnte", heißt es bei der Fluggesellschaft.

Der Grund für die Vinkulierung: Nur so sei jederzeit der in Luftverkehrsabkommen und in den EU-Richtlinien geforderte Nachweis möglich, dass Lufthansa-Aktien mehrheitlich in deutschen Händen liegen. BMW dagegen hat einen kleinen Kreis von strategischen, langfristig orientierten Großaktionären und ist daher auch mit den anonymen Inhaberaktien gut bedient.

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Nur der Kauf kostet extra



Nur bei inländischen Namensaktien verlangen manche Banken zusätzliche Gebühren. Und zwar nur beim Kauf, nicht aber beim Verkauf. Die Gebühr fällt an für die Eintragung ins elektronische Aktienregister; da beim Verkauf eines Bestands der neue Eigentümer ins Register geschrieben wird, wird die Gebühr nur jeweils beim Erwerb fällig.

Erhoben wird sie vom Zentralverwahrer Clearstream, einer Tochter der Deutschen Börse, für die Girosammelverwahrung von Namensaktien. "Clearstream dient de facto als Informationsdrehscheibe in der Datenweiterleitung zwischen Banken und Emittenten", erläutert Klaus Schmidt, Geschäftsführer von Adeus, einer Tochtergesellschaft der Allianz, die Unternehmen hilft, Aktienregister zu führen.

Insgesamt ist es netto ein Euro, den Clearstream den Emittenten der Aktien sowie den Depotbanken hälftig in Rechnung stellt. Den rechtlichen Rahmen für die Gebühr sieht die "Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute" vor.

Wie die Banken mit den 60 Cent Kosten umgehen, ist aber unterschiedlich. "Nach unserer Kenntnis berechnen nur sehr wenige Banken oder Broker ihren Kunden eine Gebühr für Transaktionen bei Namensaktien", sagt Peter Chudaska, Geschäftsführer des Aktienregisterführers Registrar Services. HypoVereinsbank, DAB Bank sowie S-Broker zum Beispiel geben die Gebühr von 60 Cent an die Endkunden weiter. Andere Häuser wie ING-DiBa oder Deutsche Bank dagegen verlangen nichts extra.

Comdirect ruft als "Umschreibeentgelt beim Erwerb von Namensaktien" 0,95 Euro auf, die Consorsbank verlangt für diese Dienstleistung sogar 1,95 Euro. Man überlege aber, die Gebühr ab 2016 zu senken, heißt es. Dafür bietet die Consorsbank ihren Kunden an, der Eintragung ins Aktienregister pauschal zu widersprechen - in diesem Fall wird die Bank im Register eingetragen. "Dieser Widerspruch wird bei uns hinterlegt und führt dazu, dass der Käufer nicht eingetragen wird und beim Kauf von Namensaktien dann keine Gebühren anfallen", so Sprecher Dirk Althoff. Wen die 60 Cent, 95 Cent oder 1,95 Euro ärgern, dem rät Registerfachmann Chudaska: "Der Kunde kann die Gebühr umgehen, indem er die Bank oder den Broker wechselt."

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