In dem Disput geht es darum, ob auf bestimmte Lotterie-Modelle anders als bisher Mehrwertssteuer erhoben werden kann, weil sie als rein elektronische Angebote eingestuft werden. Sollten die Behörden dies tun und einen nachteiligen Steuerbescheid schicken, werde die Tochter dagegen vor dem zuständigen Finanzgericht Niedersachsen klagen, sagte ein Sprecher.

Ein erstes Urteil könne dann in zwölf bis 18 Monaten erwartet werden, teilte Zeal Network zudem in einem Analysten-Call mit. Sollte der Streit über weitere Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, wäre dies durchaus im Interesse von Zeal Network. Der Sprecher ergänzte, das zugrundeliegende Gesetz sei auch für die Behörden unklar. Zudem dürften auch andere Internet-Unternehmen außerhalb des Lottogeschäfts deshalb vor den Kadi ziehen. Das 2015 in Kraft getretene Gesetz sieht eine Mehrwertsteuer für Dienstleistungen im Internet vor, die überwiegend elektronisch abgewickelt werden - sogenannte Electronically Supplied Services (ESS).

MyLotto24 argumentiert, dass dies nicht auf die sogenannten Ziehungsprodukte im Zentrum des Streits zutreffe. Dies sind Zweit-Lotto-Modelle, bei denen Internet-Nutzer über MyLotto24 auf die Ergebnisse anderer Lotterien wie "6 aus 49" wetten können. Für Zeal Network steht viel auf dem Spiel: Zu einer Steuernachforderung für 2015 und 2016 von mehr als 25 Millionen Euro müsste die Firma künftig mit zusätzlichen Steuerzahlungen von 17 bis 18 Millionen Euro jährlich rechnen.

Weil der Ausgang von Gerichtsverfahren nie hundertprozentig vorhergesagt werden könne, habe die Firma sicherheitshalber die Dividende gekürzt, hieß es weiter. Die Ankündigung, die Ausschüttung von zuletzt 2,80 Euro je Aktie ab 2017 auf mindestens einen Euro zu senken, hatte die im SDax -notierten Zeal-Network-Aktien am Freitag auf Talfahrt geschickt. Am Montag erholten sie sich und lagen gut zwei Prozent im Plus.

rtr