Der BGH verhandelt nun über den Fall eines Anlegers, der die Sparkasse Nürnberg wegen angeblicher Falschberatung beim Abschluss eines Währungsswap-Vertrages auf rund 180.000 Euro Schadenersatz verklagt hat. Bei einem solchen Cross-Currency-Swap wettet der Anleger darauf, dass eine Währung über einen bestimmten Zeitraum an Wert gegenüber einer anderen Währung zulegt. In vielen Fällen ging die Wette aber nicht auf, Anleger verloren ihren Einsatz.

Bereits im März 2011 hatte der BGH die Deutsche Bank dazu verurteilt, wegen Falschberatung bei riskanten Zins-Wetten rund 540.000 Euro Schadenersatz an einen Kunden zu zahlen. Für solche Spread-Ladder-Swaps setzte der BGH damals hohe Anforderungen an die Aufklärungspflichten der Banken. Jetzt wird geklärt, ob diese strengen Vorgaben auch auf einfacher strukturierte Cross-Currency-Swaps anwendbar sind. Das Urteil des BGH könnte noch am Dienstag fallen.

Der klagende Geschäftsmann hatte im September 2008 privat auf Empfehlung der Sparkasse Nürnberg einen solchen Swap der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) abgeschlossen. Er wettete auf einen Anstieg der Türkischen Lira gegenüber dem Schweizer Franken. Während der festen Laufzeit von drei Jahren wertete die Türkische Lira jedoch gegenüber dem Schweizer Franken ab. Der Barwert des Vertrags entwickelte sich zu Ungunsten des Klägers. (Az. XI ZR 316/13).

In der Vorinstanz war der Geschäftsmann mit seiner Schadenersatzklage gescheitert. Die Sparkasse habe ihn nicht falsch beraten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Der strittige Swap sei ein "einfacher Währungsswap mit überschaubarer Risikostruktur, auch wenn er ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko aufweist". Zudem meinte das OLG, die Sparkasse habe nicht über den anfänglichen "negativen Marktwert" des Swaps aufklären müssen. Dieser besteht laut Kläger-Anwalt Thomas Linhardt darin, "dass die Bank als Wettgegnerin des Anlegers den Swap so strukturiert, dass der Zweitmarkt einen Wettgewinn durch die Bank für wahrscheinlicher hält als einen des Kunden." Bei einem "negativen Marktwert" seien Marktteilnehmer bereit, der Bank ihr eingegangenes Risiko im Rahmen sogenannter Hedgegeschäfte abzukaufen.

Reuters