"Das Verfahren und das Urteil haben gezeigt, dass es keinerlei Promi-Bonus gibt und auch keine Bagatellkriminialität in Steuersachen", sagte Höll zu BÖRSE ONLINE. Entscheidend bei dem Urteil sei die Frage gewesen, ob die Selbstanzeige des Angeklagten anerkannt werde. Dafür hätten im Fall Uli Hoeneß einige Anhaltspunkte gesprochen. Das Gericht habe sich anders entschlossen. Mit dem Strafmaß von dreieinhalb Jahren sei das Gericht zwischen dem "sportlichen" fünfeinhalb Jahren der Staatsanwaltschaft und der Einstellungsforderung bzw. Bewährungsstrafe der Verteidigung geblieben. "Das Urteil hat gezeigt, mit welchen komplexen Fallstricken das Instrument der Selbstanzeige ausgestattet ist", sagte Höll. "Dennoch habe ich keine grundsätzlichen Zweifel am Sinn dieses Instruments, an dem der Staat auch weiter festhalten wird, wenn auch unter strengeren Auflagen." Bei der Selbstanzeige von Uli Hoeneß habe es letztendlich zu viele Unregelmäßigkeiten gegeben.