Seit 2007 gilt in punkto Renten ein neues Zeitalter. Für Frauen wurde der früheste Beginn einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente von 60 auf 63 Jahre angehoben (für Männer lag sie schon davor bei 63 Jahren). Eine heute 55-jährige Frau hatte von ihrem Versorgungswerk verlangt, dass sie weiterhin mit 60 Jahren Rente bekommt. Begründung: In den Regeln des Versorgungswerks, wie sie bei Vertragsbeginn galten, war als frühestes Datum bei Frauen das Alter von 60 genannt. Das Landesarbeitsgericht als Vorinstanz hatte der Klägerin Recht gegeben.

Das Bundesarbeitsgericht entschied hingegen, dass die Frau erst mit 63 Geld bekommt. Es verwies auf eine Vertragspassage, wonach Zahlungen des Versorgungswerks vom Erhalt der gesetzlichen Rente abhängen. Erhöhe sich das gesetzliche Renteneintrittsalter, gelte dies daher auch für das Versorgungswerk. Generell müsse man bei solchen Fragen auf die individuellen Regeln achten. In mehreren ähnlich gelagerten Verfahren hatte das Bundesarbeitsgericht die Klagen ebenfalls abgewiesen. Ob und wie sich die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn auswirken, war hier noch nicht zu entscheiden (Az.: 3 AZR 894/12).