Bei den Sozialbeiträgen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab Januar schnell den Überblick verlieren. Der Rentenbeitrag sinkt, während der Beitragssatz zur Pflege steigt. Bei den mehr als 120 Krankenkassen ergibt sich ein stark unterschiedliches Bild, denn sie können wieder einen Teil ihres Beitrags selbst festlegen. Die Höhe ihrer Zusatzbeiträge entscheidet letztlich darüber, ob ein Arbeitnehmer unter dem Strich weniger, mehr oder genauso viel Abgaben an die Sozialversicherungen vom Bruttolohn abgezogen bekommt. Ein Überblick:



RENTE: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden damit je um rund eine Milliarde Euro entlastet. Auch der Bund profitiert: Er muss knapp 600 Millionen Euro weniger an die Rentenkasse zahlen. Die Beitragssenkung ergibt sich aus den hohen Rücklagen und der Einschätzung zur Finanzentwicklung für das kommende Jahr.

In den nächsten Jahren dürfte es keine weitere Beitragssenkung geben. Vorausberechnungen versprechen bis 2019 aber immerhin auch keine Erhöhung. Dann jedoch wird der Beitragssatz Prognosen zufolge auf 19,1 Prozent steigen müssen. Ein Grund sind die Mehrausgaben durch das von der großen Koalition beschlossene Rentenpaket. So schlägt nach Berechnungen der Rentenversicherung die Mütterrente im nächsten Jahr mit 6,8 Milliarden Euro zu Buche.



GESUNDHEIT: Wie von der Koalition beschlossen, wird der Beitragssatz für alle Kassen zum 1. Januar von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Es entfällt ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den bislang allein die Beschäftigten zahlen. Den Rest von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Ausgleich für den Wegfall des Sonderbeitrags können die Kassen prozentuale Zusatzbeiträge für die Beschäftigten festsetzen. Da eine Finanzlücke von rund elf Milliarden Euro entsteht, kommen bis auf zwei Ausnahmen die Kassen nicht ohne einen solchen Zusatzbeitrag aus. Unter dem Strich müssen jedoch weniger als eineinhalb Prozent der fast 53 Millionen GKV-Mitglieder höhere Beiträge über den heutigen 15,5 Prozent zahlen. Für 32 Millionen gesetzlich Versicherte bleibt der Beitrag unverändert. Etwa 20 Millionen zahlen sogar weniger als heute, weil der neue Zusatzbeitrag unter 0,9 Prozent liegt. Wem seine Kasse zu teuer wird, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Während die meisten gesetzlich Versicherten 2015 noch gut wegkommen, dürften schon 2016 andere Zeiten anbrechen. Die Zusatzbeiträge könnten Experten zufolge dann im Schnitt 15,7 Prozent oder mehr betragen. Denn die Ausgaben für Arzneimittel, ambulante medizinische Behandlungen und Klinikaufenthalte steigen rapide. Zudem ist unklar, was die nächsten Reformen an Kosten für die Kassen bedeuten, etwa der geplante Umbau des Kliniksektors.



PFLEGE: Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen zum Jahreswechsel um 0,3 Prozentpunkte, was rund 3,6 Milliarden Euro in die Kasse bringt. Damit soll die erste Stufe der Pflegereform finanziert werden, mit der die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessert werden. Auch ein Vorsorgefonds wird eingerichtet. Im nächsten Jahr sollen die Arbeiten am Gesetz für die zweite Reformstufe beginnen. Die Beiträge steigen spätestens 2017 erneut um 0,2 Prozentpunkte. Durch eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit und ein anderes Begutachtungssystem sollen geistige und psychische Beeinträchtigungen künftig gleichberechtigt wie körperliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Die eingeplanten 2,4 Milliarden aus Beiträgen gelten als knapp bemessen.



ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bleibt konstant bei drei Prozent des Bruttolohns. Im nächsten Jahr erwarten Experten einen weiteren Anstieg der Beschäftigung bei stabiler oder leicht sinkender Arbeitslosigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit erwartet einen kleinen Überschuss. Große Reserven hat sie nicht. Für eine deutlich stärker als geplant steigende Arbeitslosigkeit ist sie daher nicht gewappnet.

Reuters