Ihr Geld 2017 - Was Sie bei Steuern, Versicherungen, Rente und Immobilien beachten müssen Von Stefan Rullkötter



Steuern: Kleine Nadelstiche und Mini-Wohltaten



Berufstätige und Familien werden im Wahljahr etwas entlastet. Im Gegenzug werden weitere Steuerschlupflöcher geschlossen.

Die Bundesregierung versüßt Berufstätigen und Familien mit Mini-Steuerentlastungen und mit verbesserten Kindergeldleistungen den Jahreswechsel. Dafür steigt die Steuerlast für Immobilieninvestoren. Die wichtigsten für 2017 bereits beschlossenen oder geplanten Steueränderungen im Überblick.

Abfindungen



Wer aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet und auswandert, soll Abfindungszahlungen ab 2017 im früheren Tätigkeitsstaat, in der Regel also in Deutschland, versteuern müssen. Ausnahmen davon sind nur bei abweichenden Regelungen in Doppelbesteuerungsabkommen möglich.

Behinderten-Pauschbetrag



Wer den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nimmt, muss dem Fiskus entsprechende Nachweise künftig nicht mehr jedes Jahr vorlegen. Dies ist ab 2017 nur noch erforderlich, wenn der Pauschbetrag erstmals beantragt wird, sich der Grad der Behinderung ändert oder Belege explizit vom Finanzamt angefordert werden.

Grunderwerbsteuer



Zum 1. Januar 2017 erhöht Thüringen die Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent. Dieser Satz gilt inzwischen in den meisten Bundesländern. Lediglich Bayern und Sachsen begnügen sich noch mit 3,5 Prozent.

Immobiliensanierung



Die "besondere Abschreibung" für Sanierungsbauten soll ab 2017 gestrichen werden. Bisher konnten Bauherren den Steuervorteil nutzen, wenn sie nicht denkmalgeschützte Bestandsimmobilien bautechnisch in einen Neubau umwandelten.

Informationsaustausch



2017 startet der automatische Informationsaustausch von Bankkundendaten. Deutschland ist mit 54 Ländern unter den Frühstartern, ab 2019 beteiligen sich mindestens 50 weitere Staaten.

Kalte Progression



Der Einkommensteuertarif wird 2017 um 0,73 Prozent "nach rechts" verschoben. Dies soll verhindern, dass Lohnerhöhungen durch steigende Steuerlast aufgezehrt werden.

Kinderfreibeträge



Der Kinderfreibetrag, der für Familien mit zu versteuerndem Einkommen ab etwa 60 000 Euro günstiger ist als der Kindergeldbezug, wird 2017 um 108 Euro auf 4716 Euro angehoben. 2018 steigt er auf 4788 Euro.

Kindergeld



Das Kindergeld wird 2017 um zwei Euro pro Monat erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es je 192 Euro im Monat, für den dritten Sprössling 198 Euro. Für das vierte und jedes weitere fließen je 223 Euro. 2018 steigt das Kindergeld um weitere zwei Euro je Monat.

Spenden



Ab 2017 wird es einfacher, Spenden als Sonderausgaben abzusetzen. Spender müssen Spendenbelege nur noch einreichen, wenn das Finanzamt diese ausdrücklich anfordert. Die Belege können bis zum Ablauf eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheids verlangt werden. Alternativ erlaubt das Gesetz ab 2017 auch, den Spendenempfänger zu bevollmächtigen, dem Fiskus Spendennachweise elektronisch zu übermitteln. Dann muss man die Zuwendungsbestätigung nicht mehr aufbewahren. Doch entsprechende Verfahren dafür dürfte es frühestens 2018 geben.

Auf Seite 2: Wichtige Steuersätze und Sozialversicherungsgrenzen 2017





Steuerbescheide



Ab 2017 dürfen Steuerbescheide Elster-Nutzern elektronisch bekannt gegeben werden. Für den Beginn der einmonatigen Einspruchsfrist ist künftig die Benachrichtigung durch die E-Mail maßgeblich, nicht mehr die Zustellung des Papier-Steuerbescheids.

Steuererklärung



Finanzämter müssen Steuerbescheide ab 2017 auch nach Ablauf der Einspruchsfrist aufheben oder ändern, wenn den Steuerpflichtigen bei Erstellung der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind.

Umzugskosten



Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Ausgaben pauschal oder einzeln aufgelistet als Werbungskosten in seiner Steuererklärung angeben. Der Fiskus muss diese steuermindernd berücksichtigen, wenn sich durch den Umzug die tägliche Gesamtfahrtzeit von und zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verkürzt. Ab Februar 2017 erhöht sich die Umzugskostenpauschale. Für Verheiratete steigt sie um 35 Euro auf 1528 Euro. Singles steht die Hälfte davon zu (764 Euro). Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind oder andere Familienmitglieder erhöht sie sich um 337 Euro.

Unterhaltszahlungen



Wer Eltern oder Sprösslinge, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht, finanziell unterstützt, kann seine Leistungen ab 2017 bis zur Höhe von 8820 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Das sind 168 Euro mehr als bisher. Werden für diese Familienmitglieder auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungen übernommen, werden diese Zahlungen nicht auf den Höchstbetrag angerechnet. Eigene Einkünfte des Unterstützten von mehr als 624 Euro mindern dagegen den Höchstbetrag.

Verbindliche Auskunft



Wer beim Fiskus eine "verbindliche Auskunft" beantragt, um Sicherheit zu einer Steuerfrage zu haben, ist künftig bessergestellt: Das Finanzamt muss ab 2017 innerhalb von sechs Monaten nach Antragseingang entscheiden und darf künftig nur einmal Gebühren dafür erheben.



Auf Seite 3: Versicherungen





Versicherungen: Wahlgeschenke und Zinsprobleme



Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen bleiben bis zur Wahl stabil, private Versicherer kämpfen mit niedrigeren Zinsen.

Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich nicht zu früh freuen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den sie zahlen müssen, soll zwar im nächsten Jahr wieder bei im Schnitt 1,1 Prozent liegen. Doch Branchenkenner halten die Zahl für ein Bonbon von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe - schließlich wird im September 2017 gewählt. "Bereits zum neuen Jahr oder auch im Laufe des Jahres 2017 werden einige Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöhen", befürchtet Thomas Adolph vom Portal gesetzlichekrankenkassen.de. Der Zusatzbeitrag ist nur ein Teil des Gesamtbeitrags, er schwankt derzeit zwischen null und 1,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommen 14,6 Prozent des Bruttos als Grundbeitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte zahlen. Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Ablehnen dürfen Kassen Wechsler nicht.

Privat Krankenversicherte hingegen sollten ihren Anbieter nicht wechseln, sondern sich, wenn der Beitrag zu hoch geworden ist, nach einem günstigeren Tarif beim selben Anbieter umschauen. Wer komplett wechselt, verliert entweder sämtliche oder einen großen Teil -seiner Alterungsrückstellungen, was bei -älteren Versicherten fatal ist. Bei den Privaten entwickeln sich die Beiträge derzeit extrem unterschiedlich. Tendenziell steigen sie jedoch, denn die medizinische Versorgung wird immer teurer. Zudem können die Versicherer das Geld ihrer Kunden, das sie für kommende Jahre ansparen, nicht mehr so hoch verzinst anlegen wie in den vergangenen Jahren. Das lässt die Prämien weiter steigen.

Das Problem der Lebensversicherer



Das Zinstief beutelt auch die Lebensversicherer, weil ihr Portfolio zum größten Teil aus Anleihen besteht. So sinkt die Rendite der Kundenguthaben für 2017, die bereits Ende 2016 festgelegt wird, aller Voraussicht nach auf ein Rekordtief. Beispielsweise zahlt Marktführer Allianz für 2017 eine laufende Verzinsung von 2,8 Prozent, für 2016 waren es noch 3,1 Prozent gewesen. Die laufende Verzinsung ist, wenn sie für ein bestimmtes Jahr festgelegt ist, definitiv.

Mit den 2,8 Prozent kommen Allianz-Kunden vermutlich noch relativ gut weg. Experten sagen voraus, dass im Branchenschnitt lediglich 2,5 bis 2,6 Prozent bezahlt werden. Im Folgenden präsentieren wir einige Daten anderer großer Anbieter, die sich bereits geäußert haben. Alte Leipziger: 2,65 Prozent nach 3,05 Prozent; AXA: 2,9 nach 3,1; Ergo: 2,25 nach 2,75; Nürnberger: 2,75 nach 3,0. Die genannten Überschussbeteiligungen sind in erster Linie für neu abgeschlossene Kapitallebens- und private Rentenversicherungen mit Garantiezins relevant. Ältere Verträge haben oft einen Garantiezins, der über der Überschussbeteiligung liegt - hier wird der höhere Wert gezahlt. Aber auch bei vielen Indexpolicen greift die Überschussbeteiligung. Diese Verträge ermöglichen Kunden, an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Aktienindizes teilzuhaben. Das Budget, mit dem in Aktien investiert wird, ist maximal die Überschussbeteiligung. Unangenehmer Nebeneffekt: Je niedriger Zinsen und Überschussbeteiligung, desto geringer fallen die Indexgewinne aus.

Übrigens: Der Garantiezins für Neuverträge sinkt zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Auch das ist den Renditen am Anleihemarkt geschuldet. Wer nur auf den Garantiezins baut, also keine Überschussbeteiligungen einberechnet, hat selbst bei lang laufenden Verträgen maximal den Kapitalerhalt sicher und manchmal sogar ein garantiertes Minus.

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Immobilien: Preise rauf, Renditen runter



Die Politik will Immobilienerwerb fördern, da die Preise immer weiter steigen. Doch das dürfte nur wenig helfen.

So richtig Freude wird das Thema Immobilien nächstes Jahr kaum jemandem machen, es sei denn, man besitzt ein Anwesen in einer der Zuzugsregionen Deutschlands und will es verkaufen. In den vergangenen zwölf Monaten sind die Preise noch einmal kräftig gestiegen. Laut Immobilienscout24 ging es in Berlin, München und Stuttgart bei Bestandswohnungen noch einmal zwischen 11,8 und 12,5 Prozent nach oben. An den anderen vier Top-Immobilienstandorten, Hamburg, Köln, Frankfurt und Düsseldorf, stiegen die Preise "nur" einstellig. Marktbeobachter sind sich einig: Berlin, München und Stuttgart werden bei den Preissteigerungen Ausnahmen bleiben, denn diese Standorte sind entweder heiß begehrt (Berlin) oder die Angebote sind rar (München und Stuttgart). Insgesamt aber werden die Preise an Top-Standorten langsamer steigen als in sogenannten B-Städten. Dazu zählen etwa Nürnberg, Leipzig, Augsburg und Münster. Hier werden Käufer voraussichtlich auch 2017 mit zweistelligen Steigerungsraten bei den Preisen rechnen müssen. Auch in den Anrainerstädten der sieben Top-Standorte wird es merklich teurer. Käufer, denen es im Zentrum eines Ballungsraums zu teuer geworden ist, werden sich eher Richtung Peripherie orientieren, aber auch hier ein urbanes Umfeld suchen. Eine Entwicklung, die etwa bei den Preissteigerungen in Mainz klar abzulesen ist.

Die Mieten werden weiterhin deutlich langsamer steigen, aber sie werden steigen - auch in Gemeinden, in denen die Mietpreisbremse gilt. In Berlin etwa legten die Mieten für Bestandswohnungen in den vergangenen zwölf Monaten um 5,5 Prozent zu. Nicht zuletzt deshalb drängt der Berliner Senat auf strengere Regeln bei der Preisbremse - und rennt damit bei Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) offene Türen ein. Er will in einem Gesetzespaket die Preisbremse verschärfen. So werden wahrscheinlich Geldbußen für Vermieter eingeführt, die zu viel kassieren. Auch Renovierungsumlagen sollen verringert werden. Noch sträuben sich die Koalitionspartner von CDU und CSU. Allerdings ist 2017 Wahljahr und es kann sein, dass die Union ihre mieterfreundliche Seite entdeckt. Für Vermieter heißt das, dass die Renditen weiter sinken werden. Bruttorenditen von drei Prozent und weniger sind inzwischen gang und gäbe. Einzig in vergleichsweise günstigen Städten wie Leipzig und Bremen sind auch in guten Lagen noch mehr als vier Prozent drin.

Apropos Wahl. Die Idee von Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD), Familien, die in Ballungsräumen Immobilien kaufen wollen, mit Zuschüssen von bis zu 20 000 Euro zu unterstützen, erweist sich populärer als zunächst gedacht. Im Windschatten dieses Vorschlags kommt die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage wieder in die politische Diskussion.

Bündnisse zwischen Politik und Bauwirtschaft für bezahlbaren Wohnraum sind hingegen utopisch geworden: Die eine Seite hält hartnäckig an ihren Klimazielen fest, viele Kommunen stellen nur zögerlich günstiges Bauland zur Verfügung, während die Wirtschaft neben Flächen auch Sonderabschreibungen fordert. Das Ziel, jedes Jahr rund 400 000 neue Wohnungen zu bauen, wird auch 2017 weit verfehlt werden. Bausparer, die ihre Verträge seit vielen Jahren nicht zum Bauen, sondern zum Sparen nutzen, können auf ein positives Urteil aus Karlsruhe hoffen. Der Bundesgerichtshof wird im Laufe des Jahres 2017 entscheiden, ob Bausparkassen rechtmäßig handeln, wenn sie Kunden kündigen, deren Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist, aber noch immer bespart wird.

Auf Seite 5: Rente





Rente: Flexiblere Übergänge, mehr Zuverdienst



Die Flexirente kommt: Sie erleichtert den fließenden Übergang in den Ruhestand. Auch für Teilrentner gibt es Verbesserungen.

Ab dem 1. Juli können Arbeitnehmer den Übergang in die Rente flexibler gestalten - dank der sogenannten Flexirente, die für Menschen zwischen 63 und 67 gilt und von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) initiiert wurde.

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeit reduzieren und Teilrente beantragen will, dem eröffnen sich mehrere Varianten: Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Bei der Teilrente sollen jährlich 6300 Euro hinzuverdient werden können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Verdienste über dieser Grenze sollen zu 40 Prozent angerechnet werden. Die bisherigen starren Teilrentenstufen und Verdienstgrenzen entfallen.

Wer eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht damit künftig seinen Rentenanspruch. Denn durch die anhaltende Beitragszahlung zur Rentenkasse gibt es mehr Leistung. Zudem können Versicherte früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzahlen, um Rentenabschläge auszugleichen. Und das geht so: Für jeden Rentner, der weiter arbeitet, zahlt der Arbeitgeber auch weiter Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch steigen die Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Bisher mussten Arbeitgeber für ihre arbeitenden Rentner zwar auch Beiträge abführen, doch deren Rentenansprüche änderten sich dadurch nicht mehr. Genau das wird nun anders. Auch waren Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Jetzt ist diese Verpflichtung - auf fünf Jahre befristet - abgeschafft.

Daneben werden Beschäftigte besser über Gestaltungsmöglichkeiten informiert. Die Rentenauskunft, die jeder ab 55 Jahren erhält, wird um einen wichtigen Punkt ergänzt: Wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rentenhöhe auswirkt.

Lesen Sie in Teil eins der Serie die Chancen und Risiken im neuen Börsenjahr, in Teil zwei ein Interview mit den fünf Top-Vermögensverwaltern und in Teil drei Tipps zur Anlage in Aktien, Anleihen und Rohstoffen.