Die Entscheidung hat nach Angaben von Kläger-Anwalt Richard Lindner Signalwirkung für zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle. Nach der Lehman-Insolvenz im September 2008 waren die Zertifikate wertlos geworden. (Az. XI ZR 480/13 und XI ZR 169/13).

Die Bethmann Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt, da sie die Kunden nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt habe, betonte der BGH. Denn Lehman habe zwar in den Anleihebedingungen mit einem "100-prozentigen Kapitalschutz am Laufzeitende" geworben, aufgrund eines Sonderkündigungsrechts habe aber die Möglichkeit eines völligen Kapitalverlusts bestanden. Das Sonderkündigungsrecht sei ein für die Anlageentscheidung "wesentlicher Umstand", befanden die Karlsruher Richter. Darüber hätte die Bank "ungefragt aufklären" müssen - was Bethmann jedoch versäumt habe.

Reuters