Wer die Beiträge für seine private Krankenversicherung vorab zahlt, kann viel Geld sparen. BÖRSE ONLINE zeigt, wie es geht. Von Michael Schreiber





Geschenke vom Finanzamt? Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Aber es gibt sie, und zwar meist in Form eines legalen Tricks, auf den Steuerzahler erst einmal kommen müssen. Aber der Reihe nach: Seit 2010 sind sämtliche Ausgaben für die medizinische Basisabsicherung bei der Einkommensteuer voll als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Das gilt nicht nur für die Beiträge der eigenen Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch für die Verträge von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, für die man Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat. Sogar übernommene Beiträge zu einer Basisabsicherung für den geschiedenen Ehegatten lassen sich absetzen - sie werden zusätzlich zum Unterhaltshöchstbetrag von 13 805 Euro als Sonderausgaben anerkannt.

Andere Beiträge zum Beispiel für Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Berufsunfähigkeitspolicen sowie für über eine medizinische Grundversorgung hinausgehende Wahltarife (Chefarztbehandlung, Ein-Bett-Zimmer, Krankentagegeld) zählen zwar prinzipiell auch zu den abziehbaren Sonderausgaben. Sie wirken sich allerdings nur bis zu bestimmten im Gesetz verankerten Höchstbeträgen steuerlich aus (bis zu 1900 Euro für Beamte und Angestellte, 2800 Euro für Selbstständige und Nichtberufstätige ohne Beihilfeanspruch) und nur insoweit, wie die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge diese Höchstbeträge nicht schon ausschöpfen. Und hier liegt der Knackpunkt: Wer als privat Versicherter seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung monatlich zahlt, kann die übrigen Versicherungsprämien kaum absetzen.

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Der Steuertrick



Seit Anfang 2011 ist es aber zulässig, die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bis zum 2,5-Fachen des Jahresbeitrags in einem Jahr vorauszuzahlen. Der Effekt: In der Steuererklärung für 2015 setzt man so nicht nur die Beiträge für 2015, sondern auch die vorausgezahlten Beiträge für die nächsten zweieinhalb Jahre auf einen Schlag von der Steuer ab. In den Folgejahren 2016 bis 2018 wirken sich dann die übrigen Vorsorgeaufwendungen bis zum Maximum von jährlich 1900 respektive 2800 Euro aus. Die Beitragsvorauszahlung muss bis zum 31. Dezember bei der Krankenkasse verbucht sein. Die Versicherer zahlen zwar keine Zinsen auf die vorausgezahlten Beiträge, aber die Rendite aus der Steuerersparnis macht das mehr als wett.

Die Versicherer übermitteln die gezahlten Beiträge mittlerweile elektronisch an das Finanzamt. Als Kunde erhält man eine Mitteilung über die verschickten Daten. Damit alles reibungslos läuft, sollten Steuerzahler genau prüfen, ob der Versicherer die Vorauszahlung auch in voller Höhe berücksichtigt hat.

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Beispiel:



Als Selbstständiger zahlt Richard König jährlich 3500 Euro für eine private Basiskranken- und Pflegeabsicherung (Basis- KV/PV). Diese kann er jedes Jahr als Sonderausgaben in voller Höhe abziehen. Seine übrigen Beiträge für Unfall-, Haftpflicht- und Risikolebensversicherungen in Höhe von 2800 Euro berücksichtigt das Finanzamt dagegen nicht, weil der jährliche Höchstbetrag bereits durch die Krankenkassenbeiträge aufgezehrt wird. Zahlt König im Dezember 2015 seine Krankenversicherungsbeiträge für die nächsten zweieinhalb Jahre im Voraus, kann er mit der Steuererklärung für 2015 insgesamt abzugsfähige Sonderausgaben von 12 250 Euro steuerlich geltend machen (3500 Euro für 2015 und die Vorauszahlung von 2,5 mal 3500 Euro für 2016 bis Mitte 2018). 2016 und 2017 fallen deshalb keine Krankenversicherungsbeiträge an - damit kann er seine übrigen Versicherungsbeiträge von insgesamt 5600 Euro (jährlich 2800 Euro) zusätzlich geltend machen. Im Jahr 2018 muss er wieder für ein halbes Jahr monatliche Beiträge zur Krankenversicherung entrichten (insgesamt 1750 Euro). Damit kann er weitere Versicherungsbeiträge in Höhe von 1050 Euro beim Finanzamt geltend machen. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent spart das rund 2105 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Der Trick lässt sich in den Folgejahren wiederholen.