Bei Fachleuten heißt sie immer noch Basis-Rente. Doch in der Öffentlichkeit hat sich seit ihrem Start vor zehn Jahren die Bezeichnung Rürup-Rente durchgesetzt. Benannt nach Bert Rürup, dem ehemaligen Volkswirtschaftsprofessor und früheren Vorsitzenden einer Regierungskommission, die Vorschläge für das deutsche Rentensystem erarbeitet hatte.

Die Rürup-Rente steht grundsätzlich allen offen. In erster Linie richtet sie sich jedoch an Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und keinen Anspruch auf Riester-Förderung haben. Ideal für diese Klientel: Rürup-Sparer sind nicht an feste Beitragssätze gebunden. Dies kommt Selbstständigen entgegen, deren Einkommen häufig schwankt.

Ein weiterer Vorteil: Das eingezahlte Geld ist bei einer Insolvenz weitgehend sicher. Denn Rürup-Kapital ist in der Ansparphase üblicherweise nicht pfändbar, und auch Selbstständige, die in Hartz IV rutschen, verlieren ihr angespartes Geld - von Einzelfällen abgesehen - nicht.

Auch für gut verdienende Angestellte sind Rürup-Verträge eine gute Möglichkeit, schnell ein hohes Vorsorgepolster aufzubauen. Der Staat hält zudem üppige Steuergeschenke bereit. Maximal 22 172 Euro können Singles im Jahr 2018 als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen, Verheiratete das Doppelte. Der volle Satz kann aber erst ab 2025 geltend gemacht werden, bis dahin gibt es Übergangsregeln. Bis Ende 2017 können Rürup-Sparer 84 Prozent ihrer Beiträge ansetzen, 2018 dann 86 Prozent.

Die großen Vorteile müssen Rürup-Kunden mit Einschränkungen bezahlen. Denn die Basis-Rente ist stark der gesetzlichen Rente nachempfunden. So dürfen Rentenzahlungen frühestens ab dem 62. Geburtstag fließen, teilweise oder komplette Auszahlungen auf einen Schlag sind ausgeschlossen. Die erworbenen Rentenanwartschaften sind - wie bei der gesetzlichen Rente auch - nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder vererbbar (Letzteres lässt sich allerdings durch einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz abmildern).