Leser fragen – die Redaktion antwortet  Von Stefan Rullkötter

Die meisten Finanzämter erstellen Einkommensteuerbescheide für 2014 auch bei frühzeitiger Abgabe frühestens ab Ende März 2015. Das liegt daran, dass Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung auf elektronischem Wege direkt an den Fiskus geschickt werden. Erst wenn diese Daten allesamt vorliegen, kann der Finanzbeamte mit der Bearbeitung der Erklärung beginnen. Zudem werden im ersten Quartal noch aktuelle Steuerrechtsänderungen, die erst kurz vor Jahresende 2014 beschlossen wurden, in die Software der Finanzbehörden eingepflegt.

Dennoch kann sie eine frühe Abgabe der Erklärung lohnen: Die Finanzbehörden bearbeiten sie in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs. Ausnahme: Erklärungen, die elektronisch per Elster (www.elster.de) beim Finanzamt eingehen, werden von den Sachbearbeitern bevorzugt behandelt.