"In der Vergangenheit war der 'Höchstrechnungszins' immer eine gute Orientierungsmarke", sagte Vize-Fraktionschef Ralph Brinkhaus am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters in Berlin: "Richtig ist: Die Abschaffung ist nicht zwingend notwendig." Mit dem Ministerium sei die Fraktion dazu in einem Beratungsprozess.

Im Entwurf für eine Rechtsverordnung schlägt das Ministerium vor, die Höchstgrenze für die langfristigen Zinsversprechen der Lebensversicherer ab 2016 für Neuverträge bei den meisten Versicherungsunternehmen abzuschaffen. Für bestehende Verträge soll alles beim Alten bleiben. Der offiziell "Höchstrechnungszins" genannte Zinssatz soll die Versicherer eigentlich vor zu großzügigen Zusagen an die Kunden schützen, dient der Branche aber vor allem als ein Verkaufsargument.

Das Ministerium hält die Vorgabe nun nicht mehr für nötig, weil das neue EU-Regelwerk "Solvency II" den Versicherern ohnehin ausreichend Grenzen vorgebe. Ihr Kapitalbedarf richtet sich künftig weit stärker als bisher nach den Risiken, die sie mit ihren langfristigen Verpflichtungen eingehen. Bundestag und Bundesrat müssen der Rechtsverordnung nicht zustimmen. Das Ministerium hat aber signalisiert, dass es bereit ist, die Argumente von Interessenvertretern zu berücksichtigen.

Reuters