Dazu gab es Ende 2014 ein wegweisendes Urteil, wie das Fachportal "rechtslupe.de" berichtet. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass solch eine Kündigung nicht unbedingt rechtswidrig ist. Wichtigste Begründung: Die beklagte Ex-Partnerin steckte in nachweisbaren finanziellen Schwierigkeiten, die sie durch die Auszahlung lindern wollte. Es sei also nicht anzunehmen, so die Richter, dass die Frau den Versorgungsausgleich zu ihren Gunsten manipulieren wollte. Gegen eine Manipulationsabsicht spreche auch der Zeitablauf. Denn das Scheidungsverfahren hatte überdurchschnittlich lange gedauert. 2003 wurde die Ehe geschieden, und 2009 wurde die Rentenversicherung gekündigt, ohne dass bis dahin der Versorgungsausgleich stattgefunden hatte. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 10 UF 61/14 ist bereits rechtskräftig.