MÜTTERRENTE

Etwa zehn Millionen Mütter oder Väter erhalten für ihre Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen sogenannten Rentenpunkt mehr. Das erhöht im Westen die Rente um 28,61 Euro pro Kind im Monat und im Osten um 26,39 Euro. Da die Umstellung Zeit kostet, werden viele erst im Oktober oder später mehr Geld auf dem Konto haben. Die Erhöhung wird dann rückwirkend ausgezahlt. Auf ein Jahr bezogen kostet die höhere Mütterrente 6,7 Milliarden Euro. Bezahlt wird dies überwiegend aus Beitragsmitteln statt Steuern.

ABSCHLAGSFREIE RENTE MIT 63

Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Für Menschen, die ab 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Für den Geburtsjahrgang 1964 liegt sie somit bei 65 Jahren. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden unbegrenzt als Beitragsjahre mitgezählt, wenn Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I bestand. Nur Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem Renteneintritt wird nicht berücksichtigt, um Frühverrentungen mit 61 zu vermeiden - es sei denn, der Arbeitsplatzverlust "ist durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt".

Die Kosten wachsen von etwa 900 Millionen Euro 2014 auf 3,1 Milliarden 2030. Auch freiwillige Beiträge werden berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Damit sollen Handwerker, die sich nach Zeiten als Arbeitnehmer selbstständig gemacht haben, von der Rente mit 63 profitieren können.

ARBEITEN ÜBER DAS RENTENALTER HINAUS

Arbeitnehmern soll erleichtert werden, über das Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren und drei Monaten hinaus zu arbeiten. Bei Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber kann er den Ruhestand hinausschieben. Die Unternehmen müssen dann aber weiter Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Dies wird in diesem Gesetz geregelt. Eine Arbeitsgruppe soll in den kommenden Monaten weitergehende Erleichterungen prüfen. Sie soll auch untersuchen, ob es dabei bleibt, dass Hartz-IV-Empfänger gegen ihren Willen in Rente geschickt werden können.

ERWERBSGEMINDERTE

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen, wird die Erwerbsminderungsrente so berechnet, als ob sie bis zum Alter von 62 Jahren Beiträge entrichtet hätten. Bisher waren es 60 Jahre. Das bringt monatlich etwa 40 Euro mehr. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente zu Beginn liegt bei 600 Euro. Die Kosten steigen von voraussichtlich 100 Millionen Euro 2014 auf etwa 2,1 Milliarden Euro 2030.

REHABILITATION

Die Mittel für berufliche und medizinische Rehabilitation für Arbeitnehmer, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist, wird bis 2017 schrittweise um zusätzliche 200 Millionen Euro erhöht.