Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Die Bremse greift aber nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die von den Ländern ausgewiesen werden. Der Bundesrat soll am 27. März zustimmen. Das Gesetz könnte dann im April in Kraft treten. Für Makler gilt bei Vermietungen künftig, dass Eigentümer die Kosten für einen von ihnen beauftragten Makler nicht mehr auf Mieter abwälzen können.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, dass die Preisbremse für etwa fünf Millionen Wohnungen gelten werde. Jedes Jahr könnten nach seinen Worten etwa 400.000 Mieter von der Neuregelung profitieren. Vertreter der Opposition aus Linkspartei und Grünen kritisierten, das Gesetz lasse zu viele Ausnahmen zu. So gilt die Regelung nicht für Neubauten nach dem 01. Oktober 2014. "Herausgekommen ist gerade mal eine kleine Handbremse", sagte Caren Lay von der Linkspartei.

Reuters