Bei einer Reihe von börsennotierten Firmen erhalten Aktionäre ihre Dividenden „brutto für netto“. Was steuerlich zu beachten ist

Der Hintergrund:

Hierzulande gibt es derzeit mehr als 25 gelistete Unternehmen, die ihre Dividenden steuerfrei „aus der Substanz“ – von einem sogenannten Einlagekonto – zahlen. Zu diesem Kreis gehören aktuell die Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland und LEG Immobilien.

Die Steuergestaltung: 

Basis für diesen Steuervorteil sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das  Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen dadurch die Ausschüttung „brutto für  netto“ überwiesen, ohne dass der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro Zusammenveranlagte)  belastet wird.  

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Dauerhafte Steuerfreiheit:

Langfristig profitieren davon nur Anleger, die diese Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei.

Der Steuerstundungs-Effekt:

Alle Aktionäre, die später eingestiegen sind, erzielen zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig. 

Aktuell steuerfrei ausgezahlte Dividenden:  

Auf den Hauptversammlungen dieser Unternehmen am 8. Mai sollen Dividenden beschlossen werden, die steuerfrei vom Einlagekonto ausbezahlt werden: Vonovia (90 Cent/Aktie), Jost-Werke (1,50 Euro/Aktie) und Freenet (1,77 Euro/Aktie).  

Für Anleger zu beachten:

Die Unternehmen müssen den Bestand der steuerlichen Einlagekontos jährlich fortschreiben. Aus dem Grund kann sich dieser Status kurzfristig ändern. Beim Motorenhersteller Deutz war zunächst unklar, ob die Ausschüttung nach der HV am 8. Mai 2024 von einem steuerlichen Einlagekonto erfolgt. „ Geplant ist die Dividendenzahlung als abgeltungssteuerpflichtige Standard-Dividende“, erklärte Deutz-Pressesprecherin Simone Feckler nun auf Anfrage von BÖRSE ONLINE. 

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