"Woran erkennen Sie, dass eine Kapitalanlage sicher ist?", fragt die in Grasbrunn bei München ansässige Captura GmbH auf ihrer Internetseite. Die Antwort liefert der Initiator selbst: Dank des Treuhandverhältnisses sei Veruntreuung oder Unterschlagung von Anlegergeldern durch die Emittentin ausgeschlossen. Auch ein Testat darüber, dass sämtliche Zahlungen an Anleger beziehungsweise Darlehensgeber stets vollständig und fristgerecht erfolgten, dient als Beruhigungspille. Dennoch sollten Anleger vor dem Hintergrund der Megapleiten der Infinus-Gruppe und von Prokon wachsam sein. Denn Captura refinanziert seine Geschäfte rund um Wohnimmobilien über sogenannte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Das heißt: Der Anbieter pumpt Anleger an. In der Kette der Gläubiger stehen die Darlehensgeber jedoch ganz hinten. Auch darf die Auszahlung an Anleger nicht zu einer Insolvenz führen. "Bereits ab einem Betrag in Höhe von 3000 Euro wird ein Zins in Höhe von durchschnittlich 7,65 % p. a. fest zugesichert. Dies bei einer Laufzeit von nur 180 oder 360 Tagen und mit einer Sicherheit, die in diesem Marktsegment ihresgleichen sucht", betont Captura. Doch die vermeintliche Mittelverwendungskontrolle durch den unabhängigen Treuhänder ist kein Bollwerk, das vor Veruntreuung schützt. Nur eine unabhängige Verwahrstelle (die Depotbank oder ein von der Bafin genehmigter Treuhänder) kann Gelder vor Zweckentfremdung schützen. Das kostet aber und ist für die noch nicht regulierten Nachrangdarlehen keine Pflicht.

MHS