Das Verfahren ist einfach: Eine Meldung reicht aus, und nach sechs Monaten sind selbst Titel mit breit gestreutem Aktionärskreis, wie etwa Pironet oder Marseille-Kliniken, nur noch in unregulierten Graumärkten notiert. Seit dem Urteil hat es rund 50 Börsenrückzüge gegeben. In der Dekade zuvor waren es insgesamt nicht einmal zehn. In den meisten Fällen ist der Delistingbeschluss mit erheblichen Kursverlusten verbunden, weil institutionelle Anleger nicht notierte Aktien - wenn überhaupt - nur in einem geringen Umfang besitzen dürfen. Offensichtlich hat die Börsennotiz also einen Wert. Die Zeche zahlt der Privatanleger, der um die im Beherrschungsvertrag vorgeschriebenen externen Unternehmensbewertungen geprellt wurde. Anstatt zu beklagen, dass immer weniger Privatanleger den Weg an die Kapitalmärkte finden, muss der Staat einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der Gutachten, Abfindungsangebot und Hauptversammlungsbeschluss regelt. Das Gleiche gilt für die Börsenbetreiber, vor allem am größten Finanzstandort in Frankfurt. Warum wird dort nicht die Satzung geändert, um dieses Schlupfloch für Bereicherung zu schließen? Offensichtlich geht das, denn an der Börse in Düsseldorf zum Beispiel sind solche Delistings nicht möglich.

LA