Wenn die Ordermaske erscheint, haben Anleger ihre Investmententscheidung bereits getroffen. Zur Ordereingabe sind es dann nur noch ein paar Mausklicks. Doch auch die gilt es zu bedenken. Denn Privatanleger können den Handelsplatz frei wählen, auch wenn ihr Onlinebroker eine Vorauswahl trifft oder der Bankberater die Order weiterleitet. Insbesondere bei Onlinebrokern werden die Orders von Privatanlegern im außerbörslichen Direkthandel ausgeführt. 58 Prozent der außerbörslich abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte haben einen Wert von weniger als 7500 Euro und gelten damit als Privatanlegerorder, wie eine Studie der Universität Frankfurt zeigt. Dabei kann es sich durchaus lohnen, bei der Handelsplatzwahl genauer hinzuschauen.

Den Standard setzt der vollelektronische Handel auf Xetra. Hier unterliegen Preisfindung und Orderausführung eindeutigen und nachvollziehbaren Regeln, die keinen Ermessensspielraum zulassen. Es herrscht stets volle Vor- und Nachhandelstransparenz, die gezeigten Preise sind tatsächlich handelbar und abgeschlossene Geschäfte gelten als rechtlich verbindlich. Im Direkthandel hingegen existieren meist Einschränkungen in diesen Punkten. Vielmehr besitzt dort der Market Maker, gegen den die Order ausgeführt wird, in vielen Fällen sogar spezielle Privilegien, die den Privatanleger benachteiligen können. So etwa, wenn der Market Maker exklusiv, das heißt als einziger möglicher Kontrahent, für jede Privatanlegerorder agiert.

Zwar erheben die Banken häufig einen geringen Kostenaufschlag für den Handel über die Börse - er beträgt in der Regel zwischen 0,95 und 1,75 Euro für den Handel über Xetra -, während die Market Maker im Direkthandel keine direkten Entgelte erheben. Dieser Kostenvorteil wird vielfach jedoch durch eine höhere Preisqualität im Börsenhandel mehr als ausgeglichen, wie wir meinen. Die Liquidität wird beim Handel über die Börse in einem zentralen Orderbuch gebündelt: Aufträge treffen sich dort und werden gegeneinander ausgeführt. Dies erhöht die Preisqualität für alle Handelsteilnehmer, während die Market Maker im außerbörslichen Handel ihre exklusive Rolle nutzen, um über die Ausführung von Privatanlegerorders eigene Handelserlöse zu erzielen. Dabei kopiert der Direkthandel oft die transparent sichtbare Handelsspanne des Referenzmarktes Xetra, ohne allerdings eine Orderplatzierung zuzulassen.

Anleger an der Börse können also von einem besseren Preis profitieren, da ihre Aufträge vollständig sichtbar sind und gegeneinander ausgeführt werden. Damit kann der Anleger im Börsenhandel aktiv an der Preisfindung partizipieren und ist nicht auf die Annahme der gestellten Spannen eines einzelnen Market Makers, wie im außerbörslichen Handel der Fall, beschränkt. Durch die besseren Kurse können die einmaligen Kosten für die Orderausführung über die Börse schnell kompensiert werden. So entsteht bei einem um einen Cent besseren Preis bereits bei einem Ordervolumen von 200 Stück auch nach Anrechnung der einmaligen Gebühren für den Börsenhandel ein Preisvorteil.

Schließlich bietet der Börsenhandel Anlegern eine höhere Sicherheit bei der Abwicklung einer Order. Im Direkthandel werden Aufträge ausschließlich gegen den Market Maker ausgeführt. Hier trägt der Anleger das Ausfallrisiko. Dagegen findet der Handel über Xetra und an der Börse Frankfurt in einem breiten Wertpapierspektrum gegen einen sogenannten zentralen Kontrahenten statt, der als neutrale Partei in jedes geschlossene Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer eintritt. Er garantiert, dass jedes Geschäft erfüllt wird. Der Börsenhandel bietet in Sachen Transparenz, Preisqualität und Sicherheit entscheidende Vorteile gegenüber dem außerbörslichen Direkthandel. Privatanleger sind daher vielfach gut beraten, ihre Wertpapieraufträge über einen börslichen Handelsplatz, wie Xetra oder die Börse Frankfurt, auszuführen.

Martin Reck

Reck ist seit 1998 für die Gruppe Deutsche Börse tätig und aktuell verantwortlich für den Cash Market mit dem elektronischen Handelssystem Xetra. Er ist zudem Mitglied der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse. Seit 2007 ist er auch als Lehrbeauftragter an der Universität Frankfurt, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften, am Lehrstuhl für Kreditwirtschaft und Finanzierung tätig.