von Oliver Hans, Baden-Württembergische Wertpapierbörse

Die eigene Marktmeinung steht, das passende Wertpapier dazu ist ebenfalls gefunden. Nun stehen Anleger noch vor der Frage, wo sie die entsprechende Order ausführen lassen. Wer den Ausführungsplatz nicht selbst auswählt, überlässt dies seiner Bank. Dann greift die Pflicht zur sogenannten "Best Execution", die seit 2007 in der EU-Richtlinie MiFID festgelegt ist. Banken sollen gemäß dieser Richtlinie die Wertpapierorders ihrer Kunden an denjenigen Handelsplatz leiten, der für die Anleger die bestmögliche Ausführung bietet.

Im Sinne von Transparenz und Anlegerschutz sind dabei sieben Kriterien zu beachten. Die größte Bedeutung haben die Kosten der Ausführung, die sich aus dem Transaktionsentgelt eines Handelsplatzes und den Gebühren der Bank ergeben, sowie der Preis des Finanzinstruments, also der Spread zwischen Geld- und Briefkurs am jeweiligen Handelsplatz. Zusammen ergeben Kosten und Preis dann das Gesamtentgelt, an dem sich das bestmögliche Ergebnis für Anleger orientieren soll. Daneben sind die Geschwindigkeit, die Wahrscheinlichkeit und der Umfang der Ausführung sowie Art und Abwicklung des Auftrags zu berücksichtigen.

Die Realität sieht indes anders aus: Häufig wird nur ein Kriterium eingehend betrachtet, nämlich die expliziten Kosten der Ausführung. Sie sind für mehrere Handelsplätze ohne großen Aufwand zu berechnen und zu vergleichen - viele Banken gehen hier den für sie einfachsten Weg. Schon die Analyse des Preises eines Wertpapiers ist nämlich deutlich komplexer: Zur Ermittlung des jeweils günstigsten Spreads müssten eigentlich ständig umfangreiche Daten der unterschiedlichen Handelsplätze ausgewertet werden. Tatsächlich setzen Banken jedoch auf Stichproben, um die Preisqualität eines Handelsplatzes zu ermitteln. Diese punktuellen Prüfungen sind häufig auf einen isolierten Zeitpunkt und wenige Wertpapiere beschränkt. Entsprechend gering ist die Aussagekraft.

Die verbreitete Praxis, vor allem die expliziten Kosten zu betrachten, widerspricht allerdings der Idee der "Best Execution": Orders gelangen dadurch eben nicht an den besten, sondern an den bei den expliziten Kosten günstigsten Handelsplatz. Dass dort dem niedrigen Kostenniveau womöglich auch breitere Spreads und Abstriche bei der Servicequalität gegenüberstehen, bleibt so unberücksichtigt.

Doch gerade ein genauer Vergleich der Spreads an unterschiedlichen Handelsplätzen kann sich für Privatanleger lohnen. Ein Beispiel, das sowohl den Kauf als auch den Verkauf berücksichtigt: Am Handelsplatz A kann der Anleger 100 Papiere zum Briefkurs von 50,86 Euro kaufen und zum Geldkurs von 50,83 Euro verkaufen. Der Spread von drei Cent schlägt bei 100 Aktien mit drei Euro zu Buche. Zudem wird jeweils ein Transaktionsentgelt von 0,1 Prozent fällig, also explizite Kosten. An Handelsplatz B gibt es dagegen kein Transaktionsentgelt, allerdings liegt der Briefkurs für den Kauf bei 50,93 Euro und der Geldkurs für den Verkauf bei nur 50,78 Euro - der breitere Spread von 15 Cent wirkt sich mit 15 Euro aus. Die Endabrechnung zeigt: Am Handelsplatz A fallen für den Anleger zwar bei Kauf und Verkauf explizite Kosten in Höhe von insgesamt 10,17 Euro an, durch den engeren Spread spart er gegenüber Handelsplatz B in den impliziten Kosten jedoch zwölf Euro. Das macht unter dem Strich einen Vorteil von 1,83 Euro. Der Effekt ist umso größer, je mehr Aktien man handelt.

Wer selbst über den Ort der Orderausführung entscheidet, kann neben dem Ausführungspreis auch noch andere Punkte wie den Spread oder das Transaktionsentgelt in den Blick nehmen. Vermeidet ein Handelsplatz beispielsweise unwirtschaftliche Teilausführungen, müssen Anleger wie geplant nur einmal Transaktionsentgelt bezahlen. Um wirklich den besten Handelsplatz auszuwählen, sollten Anleger sich nicht einfach auf die vermeintliche "Best Execution" ihrer Bank verlassen.

Oliver Hans

Der diplomierte Volkswirt ist seit 2005 Geschäftsführer der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH, die sich eigenverantwortlich und unabhängig mit der Aufstellung und Weiterentwicklung des Regelwerks und mit der Überwachung des Börsenhandels befasst. Seine Börsenlaufbahn begann -Oliver Hans 1995 als stellvertretender Referatsleiter im Bereich Marktaufsicht der hessischen Börsenaufsichtsbehörde.