Datenschutzrechtliche Bedenken bei PKV - Worauf Versicherte achten müssen
· Börse Online RedaktionBetroffen sind offenbar potenzielle Kunden, wenn sie einen Antrag auf eine PKV-Police abgeben und dieser Vertrag nicht zustande kommt. Laut "Handelsblatt" verschickt das angefragte Unternehmen dann per Fax ein Formular an alle anderen Anbieter. Meldet sich der Interessent anschließend noch bei einem zweiten Unternehmen, wird überprüft, ob er auch hier alle Vorerkrankungen angibt. Das soll der Betrugsbekämpfung dienen.
Angesichts dessen sei ratsam, Anbieter nicht direkt zu kontaktieren, sagt eine Sprecherin der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) gegenüber boerseonline.de. Vielmehr sollte das ber Versicherungsberater (Verzeichnis unter www.bvvb.de) oder Versicherungsmakler in Form einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage geschehen. Auch hier muss der Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Allerdings fehlen beispielsweise Name und Anschrift, sodass der Antragsteller nicht identifizierbar ist. Die Antwort des Versicherers geht wiederum an die beauftragte Person.
Generell gilt: Die PKV-Branche hat sich nicht der zentralen Kartei HIS angeschlossen, in der Daten von Versicherungskunden gesammelt sind. HIS wurde 2011 auf Druck von Datenschützern reformiert. Seitdem gelten strenge Regeln, was abgespeichert werden darf und welche Informationsrechte es gibt. Dennoch sollte man auch bei Policen außerhalb der PKV nicht zu arglos sein. Denn wer sich beispielsweise um Berufsunfähigkeitsschutz bemüht, landet unter bestimmten Umständen im HIS, etwa wenn er bestimmte Rentenhöhen überschreitet. Deshalb empfiehlt der BdV hier ebenfalls anonyme Voranfragen über Versicherungsberater oder Makler.