Die Reform der gesetzlichen Kassen bringt Mehrkosten für Gutverdiener und Familien mit einem Verdiener. Bei Medikamenten und Physiotherapie zahlen Versicherte mehr zu. Manches kostet aber kein Geld, sondern Zeit.

Trotz der eingeleiteten oder geplanten Reformen in den Bereichen Gesundheit und Pflege wird absehbar nichts günstiger. Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gibt dem Namen nach vor, die Kassenbeiträge stabil zu halten. Zunächst steigen jedoch vor allem Zuzahlungen aller Patienten und die Kosten für Gutverdiener. Weiterhin müssen sie allerdings mit unterjährigen Erhöhungen der Kassen-Zusatzbeiträge über den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent hinaus rechnen.

Was Sie als Kassenpatient erwartet.

Das Hauptziel des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes besteht darin, dass die Kassenbeiträge in der gesetzlichen Krankenkasse künftig nicht oder nur wenig ansteigen. Der große Alarm bei dieser Abgabe soll vermieden werden. Doch in dem Reformpaket stecken Maßnahmen, die die medizinische Versorgung für viele Kassenpatienten erheblich verteuern, auch wenn der nominale Beitrags- plus Zusatzbeitragssatz stabil bliebe.

Gutverdiener dürften schon deshalb mehr bezahlen, weil die Beitragsbemessungsgrenze, also der Anteil vom Bruttomonatsgehalt, für den sie Kassenbeiträge bezahlen, ab 2027 steigen soll. Von derzeit 5.812 Euro um 300 Euro und in den Folgejahren weiter.

Wer den Ehepartner bislang beitragsfrei mitversichert, kann das künftig nur noch eingeschränkt. Ab 2028 kommt für Einverdiener-Haushalte ein Aufschlag von 2,5 Prozentpunkten auf den Kassenbeitrag des zahlenden Partners dazu, außer der Partner trägt Pflegeverantwortung für einen Angehörigen oder es ge¬hören Kinder zur Familie, die jünger als 13 Jahre sind. Kinder selbst bleiben bis zur Volljährigkeit kostenlos mitversichert.

Im Geldbeutel werden sich auch steigende Zuzahlungen auswirken Für Medikamente steigen sie von bisher fünf bis zehn Euro auf zwischen 7,50 und 15 Euro. Bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie wächst der Eigenanteil von zehn auf 15 Prozent der Behandlungskosten plus einer einmaligen Rezeptgebühr von 15 Euro. Bei Krankenhausaufenthalten wächst die Zuzahlung von zehn auf 15 Euro pro Tag. Die Zuschüsse der Kassen beim Zahnarzt sinken derweil. Bei Zahnersatz, also Kronen oder Prothesen, zahlen die Kassen künftig nur noch 50 Prozent statt bisher 60 Prozent. Ohnehin empfiehlt sich für Menschen mit Zahnproblemen eine private Zusatzversicherung. Für eine solche sollten sie mit 20 bis 30 Euro (oder mehr) zusätzlich im Monat kalkulieren.

Das wird nicht mehr bezahlt

Nicht mehr bezahlen werden gesetzliche Kassen künftig für homöopathische-Arzneien. Ein kostenloses Hautkrebs-Screening für Versicherte ab 35 Jahren wird ebenfalls gestrichen. Nur noch Risikopatienten sollen alle zwei Jahre Anspruch darauf erhalten.

Vieles in der aktuellen Reform bezahlen die Betroffenen allerdings nicht in Euro, sondern in Minuten. Wesentlich mehr Zeit werden sie in Zukunft beispielsweise aufwenden müssen, um auf einen der ohnehin schon knappen Psychotherapieplätze zu warten. Denn die Reform führt ein Gesamtbudget für die 48.000 psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland ein. Wenn das Limit, dessen Höhe noch nicht definiert wurde, aufgebraucht ist, werden die Kassenerstattungen gedeckelt. Therapeuten, die im letzten Quartal nicht für ein wesentlich geringeres Honorar arbeiten wollen, dürften ihr Angebot an Therapiestunden einschränken.

Ähnliches gilt für Krankenhäuser. Die Reform zwingt die ohnehin schon oftmals defizitären Kliniken zu empfindlichen Einsparungen. Da aber kaum Spielraum besteht, die Einnahmen von Patientenseite für die Behandlungen zu steigern, bleibt vielen Krankenhaus-Managern nur eine Reduktion des Angebots. Die Folge womöglich: längere Wartezeiten in Ambulanzen oder stationären Abteilungen.

Dieser Text ist eine gekürzte Version auf der BÖRSE-ONLINE-Ausgabe 34/2026. Wenn Sie den kompletten Artikel lesen möchten, können Sie das Heft hier als E-Paper kaufen.