Die Vorschläge der Rentenkommission sind zunehmend umstritten – doch sie sollen komplett umgesetzt werden. De facto zahlen Sozialversicherte dann künftig mehr ein. Dafür sollen später die Rentenbezüge steigen

Eine Ex¬pertenkommission hat eine Liste mit 33 Vorschlägen fü eine Rentenreform erarbeitet. Diese will Merz angeblich ohne ¬Abstriche in Gesetzesform bringen. „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt ¬werden“, kündigte er an. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass dies gelingt, zeigen die Diskussionen zur abschlagsfreien Rente nach 45 Berufsjahren. Im Wahlkampf hatten mehrere ostdeutsche Ministerpräsidenten von CDU und SPD gefordert, diese beizubehalten; obwohl die Kommission vorschlägt, sie abzuschaffen. Volkswirte wie die Wirtschaftsweise Monika Grimm warnen, davor: „Es wäre keine gute Idee, das Paket wieder aufzuschnüren“, sagte sie im ZDF.

Die zentralen Vorschläge der Rentenkommission unter Vorsitz des ehemaligen Chefs der Bundesanstalt für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, und der Rechtsprofessorin Constanze Janda lauten:

Das Renteneintrittsalter soll an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab dem Jahr 2032 soll es schrittweise steigen. Arbeitnehmer würden im Jahr 2041 rechnerisch mit 67,5 Jahren und im Jahr 2051 mit 68 Jahren in Rente gehen.

Zudem soll eine kapitalmarktgedeckte Zusatzrente eingeführt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen dafür zusammen zwei Prozent des Bruttolohns einzahlen, zusätzlich zum bereits bestehenden Beitragssatz zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 18,6 Prozent. Diese Sozialabgabe steigt also – allerdings mit der Aussicht, an der Börse Potenzial für die Altersrente zu heben. Nach schwedischem Vorbild sollen die Einzahlungen von einem staatlich gelenkten Fonds angelegt ¬werden. 

Hinzu kommt das bereits beschlossene, staatlich bezuschusste Altersvorsorge-Depot sowie die ebenfalls mitfinanzierte Frühstartrente für Sechsjährige. Mehr Renditechancen für die Rente also vom Kapitalmarkt. Aber ohne das „Risiko“ der steigenden Investmentaus¬gaben der Versicherten können sie gar nicht zum Leben erwachen.

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Um die Rentenkasse zu stabilisieren, die auf milliardenschwere ¬Zulagen aus dem Bundeshaushalt angewiesen ist, suchen Kommission und Politik weitere Zahler. Künftig sollen Selbstständige ohne berufsständische Absicherung ebenfalls verpflichtend einzahlen. Langfristig sollen auch Beamte hinzugezogen werden, ¬deren Altersbezüge bislang aus öffentlich ¬finanzierten ¬Pensionskassen kommen. Je nach Konstellation kommen auf diese Gruppen finanzielle Zusatzbelastungen zu. Für diese entstehen -allerdings auch spätere Ansprüche aus der Rentenkasse.

Teurer wird es womöglich auch für Minijobber und deren Auftraggeber. Diese kleinen Beschäftigungsverhältnisse sollen sozialversicherungspflichtig werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten dann Gesundheits- und Rentenabgaben auf den Verdienst zahlen. Für Schüler sollen Minijobs beitragsfrei bleiben.

Zudem soll ein Nachhaltigkeitsfaktor für die Berechnung der künftigen Rentenhöhe wieder eingeführt werden. Aktuell pausiert er, sodass die jüngsten Renten¬erhöhungen -üppiger ausfielen (2025: plus 3,7 Prozent). Der Faktor dämpft die jähr¬liche Rentenanpassung entsprechend der Veränderung des Verhältnisses der Beitragszahler zu den Rentenbeziehern. Für die jüngeren Einzahler ins Umlagesystem lindert er die Kosten ein wenig. Rentner hingegen würde er einen kleinen Teil ihrer potenziellen Bezüge kosten. Ob all dies wirklich so kommt, werden die Debatten im Sommerloch und im Herbst zeigen.

Dieser Text ist eine gekürzte Version aus der BÖRSE-ONLINE-Ausgabe 34/2026. Wenn Sie den kompletten Artikel lesen möchten, können Sie das Heft hier als E-Paper kaufen.