Auch kurz vor der Rente kann sich das neue Altersvorsorgedepot rechnen. Ein steuerlicher Vorteil kann möglicherweise den späten Start ausgleichen. Ein Überblick.

Wer erst mit 55 für die Rente spart, muss genauer rechnen als ein junger Anleger. Denn bei einem kurzen Anlagehorizont können Börsenschwankungen stärker ins Gewicht fallen, und das Vermögen hat weniger Zeit, sich zu erholen. Beim geplanten Altersvorsorgedepot könnte allerdings ein steuerlicher Vorteil einen Teil dieses Nachteils ausgleichen - es geht um die Günstigerprüfung.

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Was prüft das Finanzamt?

Nach dem vorgesehenen Fördermodell können förderfähige Eigenbeiträge – zusammen mit dem Anspruch auf Zulage und innerhalb der geltenden Grenzen – steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt berechnet dann, wie stark dieser Abzug die persönliche Einkommensteuer senkt. Anschließend vergleicht es die errechnete Steuerersparnis mit der Zulage.

Wichtig: Zulage und voller Steuervorteil werden nicht einfach zusammengerechnet. Ist die Zulage höher, bleibt es bei ihr. Ist die Steuerersparnis größer, wird nur der über die Zulage hinausgehende Betrag zusätzlich berücksichtigt. Die Günstigerprüfung sorgt also dafür, dass die günstigere der beiden Förderungen greift.

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Beispiel: Wie hoch kann die zusätzliche Entlastung sein?

Ein vereinfachtes Beispiel nach den Förderwerten des zugrunde liegenden Rechenmodells: Eine Person zahlt 1.800 Euro im Jahr ein und hat Anspruch auf 540 Euro Zulage. Für den Sonderausgabenabzug werden demnach insgesamt 2.340 Euro angesetzt.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 40 Prozent ergäbe eine stark vereinfachte Rechnung eine Steuerersparnis von 936 Euro: 2.340 Euro mal 40 Prozent. Davon wird die Zulage von 540 Euro abgezogen. Die zusätzliche Entlastung durch die Günstigerprüfung läge in diesem Beispiel somit bei rund 396 Euro.

Die rechnerische Schwelle liegt in diesem Beispiel bei ungefähr 23 Prozent: 540 Euro Zulage geteilt durch 2.340 Euro. Oberhalb dieser Schwelle könnte der Sonderausgabenabzug mehr bringen als die Zulage; unterhalb davon wäre die Zulage voraussichtlich günstiger. Das ist jedoch nur eine Näherung. Das Finanzamt berechnet die Steuer nach dem progressiven Tarif und berücksichtigt die gesamte persönliche Steuersituation – etwa das zu versteuernde Einkommen, weitere Abzüge und eine mögliche gemeinsame Veranlagung.

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Warum die Günstigerprüfung für ältere Sparer eine besondere Rolle spielt

Die Günstigerprüfung kommt natürlich unabhängig vom Alter zum Einsatz. Ein hoher Grenzsteuersatz während der Einzahlungsphase erhöht aber die Chance auf eine zusätzliche Steuerentlastung. Bei Menschen kurz vor dem Ruhestand kann dieser Vorteil besonders wichtig sein, weil weniger Jahre für den steuerbegünstigten Vermögensaufbau bleiben.

Damit der Vorteil tatsächlich beim Vermögen ankommt, sollte eine zusätzliche Steuererstattung möglichst wieder angelegt werden. Wird sie ausgegeben, fällt dieser zusätzliche Zinseszinseffekt weg. Außerdem werden Auszahlungen aus dem geförderten Depot im Alter grundsätzlich als Einkommen besteuert. Bei einem normalen Wertpapierdepot ist dagegen grundsätzlich nur der Ertrag steuerpflichtig; für bestimmte Fonds gelten Teilfreistellungen und der Sparer-Pauschbetrag. Deshalb muss man immer die gesamte Rechnung nach Steuern vergleichen – nicht nur die Förderung beim Einzahlen.

Weiterführende Links

Kurze Laufzeit bleibt ein Risiko für ältere Sparer

Das Altersvorsorgedepot soll nach den derzeitigen Planungen ab 2027 eine fondsbasierte Altersvorsorge ermöglichen. Ohne verpflichtende Beitragsgarantie können höhere Aktienquoten und damit bessere Renditechancen möglich sein. Wertverluste sind zugleich nicht ausgeschlossen. Zehn Jahre bis zum geplanten Auszahlungsbeginn können an der Börse ein kurzer Zeitraum sein; auch ein späterer Auszahlungsstart beseitigt das Risiko nicht.

Wer den Beginn der Auszahlungsphase nach hinten verschiebt, gewinnt zwar Zeit für mögliche Wertentwicklung. Dafür bleibt das geförderte Kapital länger gebunden. Vor einer Entscheidung sollten Sparer daher prüfen, wann sie das Geld voraussichtlich benötigen, wie sie mit zwischenzeitlichen Verlusten umgehen würden und welche Kosten das konkrete Produkt hat.

Altersvorsorgedepot: Für wen kann sich der späte Einstieg rechnen?

Interessant kann das Altersvorsorgedepot für Späteinsteiger sein, wenn sie während der Einzahlungsphase einen vergleichsweise hohen Grenzsteuersatz haben, im Ruhestand voraussichtlich niedriger besteuert werden und eine zusätzliche Steuererstattung wieder anlegen können. Ebenso wichtig sind eine passende Anlagestrategie, überschaubare Kosten und die Bereitschaft, das Geld langfristig für die Altersvorsorge zu binden.

Wer einen niedrigen Steuervorteil hat, die Erstattung voraussichtlich verbraucht oder kurzfristig auf das Kapital zugreifen möchte, sollte besonders sorgfältig mit einem normalen Depot vergleichen. Eine individuelle Steuer- und Nettorechnung kann zu einem anderen Ergebnis führen als das vereinfachte Beispiel.

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Häufige Fragen

Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Altersvorsorgedepot?

Das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug mit der Zulage. Ist die Zulage höher, bleibt es bei ihr. Übersteigt die Steuerersparnis die Zulage, wird grundsätzlich nur die Differenz zusätzlich berücksichtigt – Zulage und voller Steuervorteil werden also nicht einfach addiert.

Ab welchem Steuersatz lohnt sich die Günstigerprüfung?

Das hängt von den Förderbeträgen und der persönlichen Steuersituation ab. Im vereinfachten Beispiel mit 2.340 Euro angesetztem Betrag und 540 Euro Zulage liegt die rechnerische Schwelle bei etwa 23 Prozent. Das ist keine allgemeingültige Grenze: Der tatsächliche Steuervorteil hängt unter anderem vom Einkommen, dem progressiven Steuertarif und weiteren Abzügen ab.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit 55?

Das kann der Fall sein. Interessant kann es vor allem bei einem hohen Grenzsteuersatz während der Einzahlung und dann sein, wenn eine zusätzliche Steuererstattung wieder angelegt wird. Auch Auszahlungsbesteuerung, Kosten, Anlagerisiko und die Bindung des Geldes müssen in den Vergleich einfließen.