Singapur zieht als Finanzplatz Investorengelder aus aller Welt an. Für in Deutschland Steuerpflichtige kann es bei Ausschüttungen aber fiskalische Probleme in einer Anlageklasse geben.
Der wirtschaftliche Hintergrund
Singapur erlebt immer neue Wachstumsphasen. Der asiatische Stadtstaat profitiert von der globalen Nachfrage nach künstlicher Intelligenz und Elektronikhardware. Auch Firmen im Halbleitersegment und der Elektronikexport verzeichnen dort enorme Zuwächse. Zudem gilt der Finanzplatz Singapur als "sicherer Hafen" für globales Kapital.
Keine Quellensteuer auf klassische Dividenden
Singapur erhebt auf Dividendenzahlungen ansässiger Unternehmen keine Quellensteuer von in Deutschland steuerpflichtigen Aktionären. Ihre Ausschüttungen Unterliegen somit ausschließlich der Abgeltungsteuer zuzüglich Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer (insgesamt bis zu 27,99 Prozent).
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Dividendenstarke Singapur-Aktien
An der Börse Singapur (SGX)zählen zu den bekanntesten und stabilsten Blue-Chips:
• DBS Group Holdings (SGX: D05): Größte Bank Südostasiens mit einer Dividendenrendite von 5,3 % bis 5,5 %
• Oversea-Chinese Banking Corp / OCBC (SGX: O39): Zweitgrößte Bank des Landes mit einer Dividendenrendite von rund 5,5 %.
• United Overseas Bank / UOB (SGX: U11): Die dritte große systemrelevante Bank mit einer stabilen Rendite von ca. 5,4 %. [1]
• Singapore Telecommunications / Singtel (SGX: Z74): mit einer erwarteten Dividendenrendite von ca. 5,1 %. [1]
• Keppel Ltd. (SGX: BN4): Ein führender globaler Vermögensverwalter und Infrastrukturkonzern mit einer Rendite von etwa 4,8 %.
Steuerfalle bei REITS
Bei Singapur-REITs, kurz S-REITs, ist dagegen ein möglicher fiskalischer Fallstrick zu beachten: Fur ausländische Privatanleger sind Ausschüttungen vor Ort ebenfalls steuerfrei, deutsche Depotbanken stufen sie aber oft fälschlich - wie im Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt- mit 15 Prozent quellensteuerpflichtig ein. In diesen Fällen sollten Kunden fehlerhafte Steuerabrechnungen beim Broker monieren.
Denn die Quellensteuer in Singapur beträgt auch bei S-REITs null Prozent. Auch ausländische Anleger mit Wohnsitz in Deutschland zahlen somit im Tigerstaat keine Quellensteuer auf Ausschüttungen von S-REITs. In manchen Anleger-Foren ist pauschal von 10 oder 17 Prozent Quellensteuer die Rede. Diese Sätze gelten nur für ausländische Unternehmen, Institutionen oder Fonds. Privatanleger sind ausdrücklich von dieser Abgabe befreit.
Gefahr der Doppelbesteuerung
Da Singapur keine Steuer einbehält, greift in Deutschland das volle Besteuerungsverfahren:Deutsche Abgeltungsteuer: Es fallen die regulären 25 % plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an. Eine Anrechnung ist nicht möglich: Weil in Singapur null Prozent gilt, gibt es im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auch keine anrechenbare ausländische Quellensteuer, die Ihre deutsche Steuerlast reduzieren könnte.
Technische Herausforderung für deutsche Broker
Das größte Problem für deutsche Anleger ist häufig die korrekte Abrechnung durch deutsche Depotbanken. Es droht hier eine falsche Einstufung: Da REIT-Ausschüttungen in Singapur rechtlich oft als "Distributions" (Teile aus Mieteinnahmen) statt als klassische Dividenden deklariert werden, behandeln deutsche Depotbanken diese Erträge fälschlicherweise in manchen Fällen mit 17 % Steuerabzug. In diesen Fällen steht eine mühsame Korrektur via Steuererklärung an: Der deutsche Fiskus fordert bei Unstimmigkeiten Belege wie die Banksteuerbescheinigung .
Vorgehen bei Fehlern
Anleger sollten nach der ersten Ausschüttung die Abrechnung Ihres Brokers überprüfen. Wenn fälschlicherweise ausländische Quellensteuer abgezogen wurde,kann dies unter Verweis auf die Steuerbefreiung für Non-Resident Individuals beim Inland Revenue Authority of Singapore (IRAS) reklamiert werden. Alternativ können Anleger auf S-REIT-ETFs ausweichen, etwa den iShares Asia Pacific Dividend ETF), bei denen die Fondsgesellschaft die steuerlich korrekte Abwicklung von Ausschüttungen von vornherein sicherstellt.