Dividendenstarke Titel aus einem südlichen Nachbarland Deutschlands sind bei Aktionären sehr gefragt. Doch bei Ausschüttungen eidgenössischer Unternehmen droht eine Doppelbelastung mit deutscher Abgeltung- und ausländischer Quellensteuer. Was für die Erstattung zuviel gezahlter Abgaben in der Schweiz aktuell zu beachten ist. Von Michael Schreiber und Stefan Rullkötter
Dividendenstarke Schweizer Blue Chips
Die fünf dividendenstärksten Titel aus dem Leitindex SMI sind aktuell Zurich Insurance Group, Swiss Re, Swiss Life, Novartis und Nestlé, die Aktionären Ausschüttungsrenditen zwischen 3,8 und 5,3 Prozent p.a. bieten.
Schweizer Quellensteuer für deutsche Anleger
Von den Dividenden Schweizer Unternehmen gehen vor Ort 35 Prozent Verrechnungssteuer ab. In Deutschland steuerpflichtige Anleger bekommen aber 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungsteuer (25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Soli und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, zusammen maximal 27,99 Prozent) angerechnet.
Eine aktuelle Übersicht zu Quellensteuern weltweit in dieser Ausgabe von BÖRSE ONLINE
Steuerstattung online beantragen
Rückerstattungsanträge für die übrigen 20 Prozent können via Onlineportal der Eidgenössischen Steuerverwaltung gestellt werden (estv.admin.ch). Belege wie die Dividendenabrechnung und der von der Depotbank auszustellende Tax-Voucher werden über das Onlineportal hochgeladen. Das Portal erstellt ein Antragsformular für die Rückerstattung. Das Dokument müssen deutsche Aktionäre ausdrucken und dem Finanzamt für die Wohnsitzbestätigung vorlegen.
Die normale Verfahrensdauer
Nach dem Rücklauf geht der Antrag per Post an die Schweizer Steuerverwaltung. Nach vier Wochen hatten deutsche Aktionäre in den vergangenen Jahren üblicherweise ihr Geld zurück. Zu beachten ist aber: Es kann sein, dass die Hausbank Gebühren für den Devisentausch Franken in Euro berechnet. Auch der notwendige Tax-Voucher ist nicht bei allen Depotbanken gebührenfrei.
Aktuelle Verzögerungen bei der Rückerstattung
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) warnt auf ihrem Portal aktuell vor längeren Bearbeitungszeiten. Grund sei das stark gestiegene Antragsvolumen. Auch Nachfragen per E-Mail oder Telefon beschleunigen das Verfahren nach Auskunft der ESTV nicht.
Wichtige Verjährungsfrist
Zu beachten ist auch: Der Erstattungsanspruch für Schweizer Quellensteuer verjährt für im Ausland steuerpflichtige Aktionäre drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dividende gezahlt wurde.