Ab 2027 gelten in der EU neue Regeln für große Barzahlungen. Was sich bei Händlern ändert, wann die Identität geprüft wird und warum Privatgeschäfte nicht verboten werden.

Bargeld hat in Deutschland einen hohen emotionalen Stellenwert - und bislang gab es auch keine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Bald müssen sich aber alle, die größere Beträge bei einem Unternehmen in bar begleichen möchten, auf neue Vorgaben einstellen: Ab dem 10. Juli 2027 gilt in der Europäischen Union eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im geschäftlichen Verkehr.

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Bargeld-Limit: Was ab Juli 2027 gilt - und was das für Verbraucher bedeutet

Die Regel ist Teil der Verordnung (EU) 2024/1624 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie soll verhindern, dass große Bargeldsummen für illegale Geschäfte genutzt werden. Für Verbraucher bedeutet sie vor allem: Bei hohen Barzahlungen wird der Zahlungsverkehr nachvollziehbarer und weniger anonym.

Wichtig ist die Abgrenzung: Die EU schafft kein generelles Verbot, mehr als 10.000 Euro in bar zu besitzen. Auch private Zahlungen zwischen zwei Privatpersonen fallen nicht unter die neue geschäftliche Obergrenze.

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Neues Bargeld-Limit: 10.000-Euro-Grenze gilt im geschäftlichen Verkehr

Die neue Obergrenze greift, wenn ein Unternehmen oder ein Selbstständiger an einer Zahlung beteiligt ist – etwa beim Kauf eines Autos beim Händler, bei hochwertigen Waren oder bei einer größeren Dienstleistung. Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro dürfen Unternehmen dann grundsätzlich nicht mehr annehmen oder leisten.

Die Grenze bezieht sich zudem nicht nur auf einen einzelnen Kassenmoment. Mehrere Teilzahlungen, die erkennbar zu einem zusammengehörigen Geschäft gehören, können zusammengerechnet werden. Wer eine hohe Rechnung in mehrere knapp unter der Grenze liegende Barzahlungen aufteilt, um die Vorschrift zu umgehen, schafft damit also keinen legalen Ausweg.

Die Mitgliedstaaten dürfen strengere nationale Grenzen festlegen. Für Deutschland ist in der geprüften Quellenlage bislang keine zusätzliche Absenkung der EU-Grenze ersichtlich. Maßgeblich ist deshalb zunächst der europaweite Höchstwert von 10.000 Euro.

Ab 3.000 Euro kann eine Identitätsprüfung erforderlich werden

Allerdings kann es bereits deutlich unterhalb der Obergrenze für Kunden und Händler formeller werden. Bei gelegentlichen geschäftlichen Barzahlungen von 3.000 Euro oder mehr müssen verpflichtete Unternehmen künftig Kundensorgfaltspflichten anwenden. Dazu gehört insbesondere, die Identität des Kunden festzustellen und zu überprüfen sowie den Vorgang zu dokumentieren.

Das bedeutet nicht, dass jede Zahlung ab 3.000 Euro automatisch verdächtig ist. Die Prüfung ist eine gesetzliche Kontrollmaßnahme. Aber: Je nach Einzelfall und Risikoeinschätzung können weitere Informationen erforderlich sein – etwa zum Zweck der Zahlung oder zur wirtschaftlich berechtigten Person.

Für Verbraucher heißt das: Wer eine größere Anschaffung bar bezahlen möchte, sollte ein gültiges Ausweisdokument dabei haben und damit rechnen, dass der Händler Angaben zum Geschäft dokumentiert. Unternehmen müssen ihre internen Abläufe, Kassenprozesse und Aufbewahrungspflichten entsprechend vorbereiten.

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Häufige Irrtümer: Private Autokäufe bleiben möglich

Ein häufiger Irrtum betrifft den Kauf eines Autos. Die neue Regel verbietet nicht, dass zwei Privatpersonen einen Wagen für mehr als 10.000 Euro in bar bezahlen. Anders sieht es aus, wenn der Verkäufer gewerblich handelt: Dann findet die Zahlung im geschäftlichen Verkehr statt und fällt unter die EU-Obergrenze.

Auch der Besitz von Bargeld bleibt erlaubt. Die Verordnung untersagt weder das Aufbewahren größerer Bargeldbeträge noch das Abheben bei einer Bank. Ebenso wenig wird die private Weitergabe von Bargeld zwischen Privatpersonen generell verboten. Banken und andere Finanzunternehmen können bei Einzahlungen oder auffälligen Vorgängen allerdings schon heute eigene Prüfungen zur Geldherkunft verlangen.

Bargeld: Diese Regeln gelten in Deutschland schon heute

Deutschland hat derzeit keine allgemeine gesetzliche Obergrenze für Barzahlungen. Allerdings gelten bereits heute geldwäscherechtliche Prüfpflichten bei bestimmten Geschäften und Beträgen. Bei Güterhändlern ist die Schwelle von 10.000 Euro für Barzahlungen ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Identifizierung und Dokumentation. Zusammenhängende Transaktionen können auch nach geltendem Recht relevant sein.

Für den Handel mit Edelmetallen gelten strengere Vorgaben: Gold, Silber oder andere Edelmetalle dürfen in Deutschland nicht mehr anonym gegen Bargeld für 2.000 Euro oder mehr gekauft werden. Praktisch liegt die Schwelle bei 1.999,99 Euro. Der Händler muss den Kunden bei höheren Beträgen identifizieren.

Noch strenger ist die Rechtslage bei Immobilien. Seit April 2023 ist es in Deutschland verboten, den Kaufpreis einer Immobilie bar zu begleichen. Das gilt auch für andere anonyme Zahlungsformen wie Kryptowerten, Gold oder Platin, wenn sie an die Stelle einer Überweisung treten.

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Häufige Fragen

Gibt es ab Juli 2027 ein generelles Bargeldverbot über 10.000 Euro?

Nein. Ab dem 10. Juli 2027 dürfen Unternehmen in der EU grundsätzlich keine Barzahlungen über 10.000 Euro annehmen oder leisten. Der private Besitz von Bargeld und Zahlungen zwischen zwei Privatpersonen bleiben erlaubt.

Ab welchem Betrag müssen Kunden künftig mit einer Ausweiskontrolle rechnen?

Bei gelegentlichen geschäftlichen Barzahlungen von 3.000 Euro oder mehr müssen verpflichtete Unternehmen Kundensorgfaltspflichten anwenden. Dazu gehört insbesondere die Feststellung und Überprüfung der Identität sowie die Dokumentation des Vorgangs.

Gilt die 10.000-Euro-Grenze auch beim privaten Autokauf?

Nicht bei einem Verkauf zwischen zwei Privatpersonen. Wird das Auto jedoch bei einem Händler gekauft, handelt es sich um eine geschäftliche Zahlung. Dann darf der Betrag ab Juli 2027 nicht mehr vollständig in bar über 10.000 Euro liegen.