Die Bundesregierung will 4,2 Milliarden Euro von Konten in Deutschland abgreifen. Dabei können die Betroffenen selbst nichts dagegen tun. Das müssen Sie unbedingt wissen.

Die Bundesregierung sucht angesichts ihrer immer weiter steigenden Ausgaben nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten. Im Fokus stehen nun 4,2 Milliarden Euro auf deutschen Konten. Dieses Geld will der Staat einziehen und das, ohne dass sich Kunden in den meisten Fällen dagegen wehren können.

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Bundesregierung will Geld vom Girokonto beschlagnahmen

Denn bei den Geldern handelt es sich um Kapital von bereits Verstorbenen, deren Erben in der Regel nichts von dem jeweiligen Konto wissen. Die Bank ist dabei in der Regel nicht in der Lage, einen Kontakt herzustellen. Dieses Geld soll nun an den Staat fallen.

Bereits im Koalitionsvertrag sind entsprechende Maßnahmen festgehalten wurden, nun haben die Grünen einen Entwurf eingebracht, der dafür sorgen soll, dass derartige Konten an ein zentrales Bundesregister gemeldet werden. 

Doch die Situation ist rechtlich heikel. Chefjustiziar Thorsten Höche vom Deutschen Bankenverband warnte davor, dass Kunden trotz eines Kontaktabbruchs nicht tot sein müssten. Er sieht hier einen deutlichen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Bis zu 9 Milliarden Euro Einnahmen

Die Bundesregierung verfolgt also einen heiklen Plan rund um die Beschlagnahmung des Geldes vom Konto vermeintlich Verstorbener. Ob der Vorschlag der Grünen oder einer regierenden Partei schließlich verabschiedet wird, bleibt noch abzuwarten.

Sicher ist allerdings, dass diese Maßnahme dem Staat eine ordentliche Finanzspritze verpassen würde. Neben den offiziellen 4,2 Milliarden Euro kursieren noch höhere Schätzungen für die Gesamtsumme. Der Verband Deutscher Erbenermittler geht von bis zu neun Milliarden Euro aus.

Das können Sie jetzt tun

Damit eventuelles Erbe nicht in die Hände des Staats fällt, können Sie beim Verdacht auf solche Konten jederzeit beim Bundesverband deutscher Banken nachforschen. Auch ein Blick auf alte Unterlagen und eine Abfrage beim Finanzamt können sich lohnen.

Dabei gibt es keine Fristen: Selbst wenn der Erbfall schon 20 Jahre in der Vergangenheit liegt, muss die jeweilige Bank das Kapital auszahlen.

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Häufig gestellte Fragen

Warum will die Bundesregierung 4,2 Milliarden Euro von deutschen Konten einziehen?

Bei dem Geld handelt es sich um Guthaben von mutmaßlich Verstorbenen, deren Erben häufig nichts von den Konten wissen. Ein geplanter Entwurf soll solche Konten an ein zentrales Bundesregister melden, damit das Kapital an den Staat fallen kann.

Welche rechtlichen Bedenken gibt es bei der Beschlagnahmung von Kontoguthaben vermeintlich Verstorbener?

Thorsten Höche vom Deutschen Bankenverband warnt, dass ein abgebrochener Kontakt nicht automatisch bedeutet, dass ein Kunde verstorben ist. Er sieht in der geplanten Maßnahme einen deutlichen Eingriff in das Eigentumsrecht.

Was können mögliche Erben tun, damit ein Kontoguthaben nicht an den Staat fällt?

Sie können beim Bundesverband deutscher Banken nach möglichen Konten forschen, alte Unterlagen prüfen und beim Finanzamt nachfragen. Für die Auszahlung des Kapitals durch die Bank gilt auch bei einem 20 Jahre zurückliegenden Erbfall keine Frist.