Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober ein für Erben und Beschenkte wichtiges  Verfahren. Steuerexperte Leon Feyler erklärt im Interview die Details

Der fiskalische Hintergund

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerfreibeträge für Ehepartner, Kinder, Enkel und Nichtverwandte sind trotz der Wertveränderungen bei Immobilien seit 2008 unverändert geblieben. Das Land Bayern sieht Freibeträge, die Erben oder Beschenkten zustehen, als zu gering an und hat daher in Karlsruhe ein Verfahren der „Abstrakten Normenkontrolle“ zu Freibeträgen und zur Bewertung von Grundbesitz angestrengt (Az. 1 BvF 1/23).


Börse Online:  Herr Feyler, sind die aktuellen persönlichen Erbschaftsteuerfreibeträge noch zeitgemäß - oder sollte der Gesetzgeber hier nachbessern?

Leon Feyler: Das Problem ist nicht nur die Höhe, sondern die fehlende Dynamik. Die Verbraucherpreise sind seit 2009 um rund 40 Prozent gestiegen. Kaufkraftbereinigt müsste ein Kind heute rund 560.000 Euro statt 400.000 Euro steuerfrei erben können, ein Ehegatte rund 700.000 Euro statt 500.000 Euro. 

Gibt es hier eine Ungleichbehandlung zu anderen Einkunftsarten?
Bei der Einkommensteuer wird die kalte Progression regelmäßig ausgeglichen, bei der Erbschaftsteuer seit 2009 kein einziges Mal. Das ist eine schleichende Steuererhöhung, die kein Parlament je beschlossen hat. Ich plädiere deshalb für eine gesetzlich verankerte, regelmäßige Anpassung der Freibeträge.

Gibt es weitere Argumente für eine Erhöhung der Steuerfreibeträge?
Nicht mehr zeitgemäß ist auch, wen das Gesetz als Familie behandelt. Nichteheliche Lebensgefährten, oft seit Jahrzehnten zusammen, haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro und zahlen auf jeden Euro darüber mindestens 30 Prozent Steuer. Geschwister, Nichten und Neffen, in kinderlosen Familien häufig die natürlichen Erben, kommen ebenfalls nur auf 20.000 Euro und zahlen je nach Erwerb 15 bis 43 Prozent. Die höchsten Belastungen sehen wir in der Praxis nicht bei Kindern, sondern genau in diesen Konstellationen.

Was ist mit der Steuerbefreiung naher Angehöriger für das Familienheim?

Sie hilft Kindern weniger, als viele glauben. Im Erbfall steuerfrei ist das Elternhaus nur, wenn das Kind selbst einzieht und zehn Jahre dort wohnen bleibt – und auch dann nur bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer beruflich in einer anderen Stadt lebt, hat davon nichts. 

Wäre ein "Flat Tax"-Modell bei der Erbschafteuer - für alle Begünstigen und ohne Ausnahmen -  eine tragfähige Lösung?
Eine Flat Tax ist nur so gut wie ihre Bemessungsgrundlage. Heute werden die Vermögensarten sehr unterschiedlich erfasst. Das bedeutet konkret: Ein Wertpapierdepot wird mit dem Börsenkurs am Todestag besteuert – bricht der Markt danach ein, zahlen die Erben trotzdem auf den Stichtagswert. Immobilien und Unternehmen werden dagegen mit typisierenden Verfahren bewertet, die je nach Lage und Branche deutlich vom Marktwert abweichen können, nach unten wie nach oben. Wer einen einheitlichen Steuersatz will, muss auch für eine gleichmäßige Bewertung sorgen. Sonst wandert die Ungleichbehandlung nur von der Verschonungsregelung hin zu Bewertungsfragen.

Kann ein „Flat Tax“- Modell in der Besteuerungs-Praxis  tatsächlich funktionieren?
Das zeigt Italien: Ehegatten und Kinder zahlen dort vier Prozent bei einem Freibetrag von einer Million Euro je Erwerber. Auch das ifo-Institut hat im Januar für Deutschland einen einheitlichen Satz von rund zehn Prozent auf alle Vermögensarten vorgeschlagen. Für Unternehmen und Immobilien wäre dann eine großzügige, niedrig verzinste Stundung das richtige Instrument – statt der heutigen Verschonung, die an Lohnsummen und Behaltensfristen hängt und bei Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen für hohen bürokratischen Aufwand sorgt. 

Was wäre hier Ihr Lösungsvorschlag?

Aus meiner Sicht wäre Stundung statt Verschonung ehrlicher: Die Steuer wird festgesetzt, aber so gestreckt, dass sie aus den laufenden Erträgen bezahlt werden kann, auch könnte man im Gesetz Härtefallklauseln vorsehen.

Leon Feyler
Sozietät Acconsis
Leon Feyler

Zur Person

Leon Feyler ist als Rechtsanwalt und Prokurist bei der Münchner Beratungsgesellschaft Acconsis. Er ist spezialisiert auf die rechtliche und steuerliche Beratung rund um die Themen Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Erbrecht sowie Immobilienvermögen. Zudem betreut er Mandanten bei der Testamentsvollstreckung, der Nachlassabwicklung und im Stiftungsrecht.

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