Ab dem kommenden Monat gibt es für rund acht Millionen Steuerpflichtige in einem großen Bundesland eine gravierende Änderung, wenn sie direkt mit ihrem Wohnsitzfinanzamt kommunizieren möchten. Diese Punkte sind zu beachten.

Kein Service mehr ohne Terminvereinbarung

Ab dem 1. September 2026 benötigen Bürger in Bayern grundsätzlich im Vorfeld einen Termin, wenn Sie das Servicezentrum eines Finanzamts besuchen.

"Guten Tag, wir stellen um!" - mit einer Mail vom "Online-Finanzamt"  wurden alle Bürger im Freistaat, die sich einen Elster-Account eingerichtet haben, darüber kürzlich informiert. "Wir nehmen uns exklusiv Zeit für Ihr persönliches Anliegen – ganz ohne lange Wartezeiten. Ihr Besuch wird dadurch perfekt planbar", wirbt die Finanzverwaltung in dem Schreiben. 

Der Weg zum Termin im Finanzamt

•    Termin online vereinbaren über  www.finanzamt.bayern.de/terminvereinbarung
•    Homepage des zuständigen Wohnsitzinanzamts aufrufen und auf der Startseite den Button „Terminvereinbarung“ klicken
•    Termin telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer des Finanzamts

Die Ausnahmen

•    Spontane Erledigungen auch ohne Terminvereinbarung am langen Behördentag möglich
•    Die Abholung von Formularen während der gesamten Öffnungszeiten ist auch ohne Termin gewährleistet
•    Telefonisch sind die Sachbearbeiter in den Finanzämtern wie bisher erreichbar
•    Rund um die Uhr digitaler Kontakt über das amtliche Finanzportal ELSTER


Bundesländer mit Terminpflicht

In drei weiteren Bundesländern ist ein spontaner Besuch im Servicezentrum  nicht mehr möglich. Hier wurde bereits früher eine Terminpflicht etabliert:

Baden-Württemberg und  Niedersachsen: Viele Finanzämter verweisen primär auf eine vorherige Buchung (online via ELSTER oder telefonisch). Begründung: Spontane Besuche führten oft zu sehr langen Wartezeiten oder Abweisungen, falls keine Kapazitäten frei sind.

Hessen: Auch hier wird die Terminbuchung online oder per Telefon als Standard vorausgesetzt, um Wartezeiten in den Servicestellen zu vermeiden.

Kombi-Modell

Mehrere Bundesländer nutzen ein Mischsystem, um Bürgern ohne Internet-Zugang die Kommunikation zu erleichtern:

Nordrhein-Westfalen: Die Servicezentren bieten feste Tage oder Zeitfenster für freie Besuche ohne Termin an (meist vormittags). Für ausführlichere Beratungen am Nachmittag ist zwingend ein Termin nötig.

Sachsen und  Sachsen-Anhalt: Hier wird für reguläre Tage dringend ein Termin empfohlen, während an bestimmten Amtstagen Kurzanliegen (wie die reine Abgabe von Dokumenten) ohne Anmeldung erledigt werden können.

Bundesländer ohne Terminpflicht

Berlin  und  Hamburg: Die Stadtstaaten bieten zwar grundsätzulich offene Sprechzeiten ohne Termin an, weisen aber explizit darauf hin, dass Bürger ohne Online-Termin mit unvorhersehbaren Wartezeiten rechnen müssen und  bei Überfüllung der Wartemarken-Systeme abgewiesen werden können.

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