Steuern optimieren, Risiken prüfen, Vorsorge ordnen: Mit dieser Checkliste bringen Anleger ihr Depot und ihre Finanzen vor dem Jahreswechsel auf Kurs.

Das Jahresende ist für Anleger wieder die Zeit für einen Blick auf die Gewinner- und Verliererlisten. Wer rechtzeitig handelt, kann zudem steuerliche Freibeträge besser nutzen, Verluste sinnvoll verrechnen und die eigene Geldanlage auf das kommende Jahr ausrichten. 

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1. Freistellungsauftrag kontrollieren

Der erste Blick sollte dem Freistellungsauftrag gelten. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Für Alleinstehende sind das 1.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartner 2.000 Euro.

Wer mehrere Depots oder Tagesgeldkonten besitzt, muss den Freibetrag auf die Institute verteilen. Entscheidend ist nicht, wie hoch der Auftrag lautet, sondern wie viel davon tatsächlich genutzt wurde. Ein zu niedriger Auftrag führt dazu, dass die Bank zu früh Kapitalertragsteuer einbehält. Ein zu hoher Auftrag ist zwar nicht automatisch ein Problem, darf in der Summe aber den persönlichen Pauschbetrag nicht überschreiten.

Check:

- Wie hoch waren die bisher angefallenen Zinsen, Dividenden und realisierten Gewinne?

- Ist der Freistellungsauftrag bei allen Banken korrekt hinterlegt?

- Wurde der gemeinsame Pauschbetrag bei Ehepaaren sinnvoll verteilt?

- Sind alte oder nicht mehr benötigte Aufträge zu löschen oder anzupassen?

Wer zu viel Steuer gezahlt hat, kann sich diese unter Umständen über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Einfacher ist es jedoch, die Aufträge frühzeitig richtig zu verteilen.

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2. Verlustverrechnungstöpfe prüfen

Am Jahresende lohnt sich ein Blick auf die Verlustverrechnungstöpfe. Banken verrechnen Gewinne und Verluste grundsätzlich automatisch innerhalb ihrer gesetzlichen Möglichkeiten. Aktienverluste dürfen dabei allerdings grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andere Kapitalverluste können mit weiteren positiven Kapitalerträgen verrechnet werden – jeweils unter Beachtung der steuerlichen Regeln.

Wer bei einem Institut Gewinne erzielt und bei einem anderen Depot Verluste hat, sollte prüfen, ob eine depotübergreifende Verrechnung über die Steuererklärung sinnvoll ist. Dafür kann eine Verlustbescheinigung nötig sein.

Wichtig: Der Antrag auf eine Verlustbescheinigung muss grundsätzlich bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank eingehen. Viele Institute setzen dafür eigene frühere Fristen. Der Antrag sollte deshalb nicht bis kurz vor Weihnachten warten.

3. Vorabpauschale bei ETFs und Fonds einplanen

Bei thesaurierenden Fonds und ETFs kann die sogenannte Vorabpauschale anfallen. Sie ist ein steuerlicher Mindestertrag, der insbesondere dann relevant wird, wenn ein Fonds im betreffenden Jahr Wertsteigerungen erzielt, aber wenig oder nichts ausschüttet. Die Höhe hängt unter anderem vom Fondswert zu Jahresbeginn, der Wertentwicklung und dem jährlich festgelegten Basiszins ab.

Für die Vorabpauschale 2026 hat das Bundesfinanzministerium den maßgeblichen Basiszins zum 2. Januar 2026 bekanntgegeben. Die Steuer wird typischerweise zu Beginn des Folgejahres von der depotführenden Bank berücksichtigt.

Das sollten Anleger tun:

- Prüfen, welche Fonds und ETFs im Depot thesaurieren.

- Die Mitteilungen der Bank zur voraussichtlichen Belastung beachten.

- Auf dem Verrechnungskonto ausreichend Liquidität bereithalten.

- Den Freistellungsauftrag bei der Kalkulation berücksichtigen.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer neben der späteren Besteuerung des tatsächlichen Gewinns. Bereits angesetzte Beträge werden bei einem späteren Verkauf grundsätzlich berücksichtigt. Die genaue Berechnung übernimmt die Bank.

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4. Depot auf Risiken und Zielgewichtung abklopfen

Das Jahresende ist ein guter Zeitpunkt für einen nüchternen Depotcheck. Passt das Depot noch zum Anlageziel, zur Restlaufzeit und zur persönlichen Risikotragfähigkeit?

Prüfen Sie insbesondere:

- Ist eine einzelne Aktie oder Branche zu stark gewichtet?

- Wie hoch ist der Anteil von Aktien, Anleihen, Tages- und Festgeld?

- Sind Währungs-, Länder- oder Themenwetten ungewollt groß geworden?

- Brauchen Sie das investierte Geld in den kommenden drei bis fünf Jahren?

- Ist der Notgroschen unabhängig vom Depot ausreichend groß?

Nach starken Kursanstiegen kann zudem eine ursprünglich ausgewogene Aktienquote deutlich gestiegen sein. Dann kann ein Rebalancing sinnvoll sein. 

5. Liquidität für den Jahreswechsel sichern

Viele Anleger denken bei Steuern nur an die Abrechnung des abgelaufenen Jahres. Bei Fonds und ETFs kann aber bereits zu Beginn des neuen Jahres Geld vom Verrechnungskonto abfließen. Auch Versicherungsbeiträge, Nachzahlungen oder größere Ausgaben fallen häufig im Januar an.

Wer sein gesamtes verfügbares Geld investiert, riskiert deshalb, Wertpapiere zum ungünstigen Zeitpunkt verkaufen zu müssen. Ein Liquiditätspuffer auf Tagesgeld oder einem vergleichbar sicheren Konto schafft Flexibilität.

Für Geld, das in den nächsten Jahren benötigt wird, sind schwankungsintensive Anlagen meist ungeeignet. Das gilt etwa für eine geplante Renovierung, die Studienkosten der Kinder oder eine größere Steuervorauszahlung.

6. Altersvorsorge und staatliche Förderung nicht vergessen

Zum Jahresende sollten Sparer kontrollieren, ob geplante Beiträge zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge tatsächlich eingezahlt wurden. Das betrifft – je nach persönlicher Situation – unter anderem:

- Riester-Verträge und die Voraussetzungen für die volle Zulage,

- Beiträge zu Basisrenten beziehungsweise Rürup-Verträgen,

- Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung,

- vermögenswirksame Leistungen,

- Sparpläne für Kinder und Jugendliche.

Außerdem kann man im Hinterkopf behalten, dass ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot startet, das unter Umständen bessere Konditionen bietet als die bisherige Altersvorsorge.

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7. Steuerunterlagen und Belege sammeln

Auch wenn Banken die Kapitalertragsteuer automatisch abführen, können Steuerbescheinigungen für die Einkommensteuererklärung wichtig sein. Das gilt beispielsweise bei mehreren Depots, ausländischen Brokern, ausländischer Quellensteuer, Verlustbescheinigungen oder besonderen Kapitalerträgen.

8. Frühere Kaufbelege und Altbestände prüfen

Bei älteren Wertpapieren, Depotüberträgen oder ausländischen Depots kann die steuerliche Anschaffungshistorie unvollständig sein. Fehlen Kaufkurse oder wurden Wertpapiere zwischen Banken übertragen, sollte der Anleger die Unterlagen frühzeitig kontrollieren.

Falsche oder fehlende Anschaffungsdaten können zu einer fehlerhaften Steuerberechnung führen. Korrekturen mit der Bank sind meist einfacher, wenn Abrechnungen, Depotüberträge und ursprüngliche Kaufbelege noch vorhanden sind.

9. Vollmachten und Notfallordner aktualisieren

Finanzplanung endet nicht beim Depot. Anleger sollten prüfen, ob eine Bankvollmacht, eine Vorsorgevollmacht und eine Regelung für den Todesfall vorhanden und aktuell sind. In einen Notfallordner gehören zum Beispiel:

- eine Übersicht über Konten, Depots und Versicherungen,

- Ansprechpartner und Vertragsnummern,

- Informationen zu bestehenden Sparplänen,

- Vollmachten und wichtige Urkunden,

- Hinweise auf digitale Zugänge – ohne Passwörter offen abzulegen.

Begünstigungen bei Versicherungen und Vorsorgeverträgen sollten ebenfalls überprüft werden, besonders nach Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder einem Todesfall in der Familie.

10. Sparplan und Anlagestrategie für 2027 festlegen

Zum Jahreswechsel bietet sich ein Blick auf die nächsten zwölf Monate an. Statt nur auf die Börsenprognose zu achten, sollten Anleger idealerweise auch konkrete Regeln festlegen:

- Wie viel wird monatlich investiert?

- Welche Zielquote gilt für Aktien und sichere Anlagen?

- Wann wird das Depot überprüft – etwa halbjährlich oder jährlich?

- Welche Positionen dürfen maximal wie viel Gewicht bekommen?

- Wie viel Geld bleibt als Reserve auf dem Tages- oder Festgeldkonto?

Ein automatischer Sparplan kann helfen, emotionale Entscheidungen zu vermeiden. Trotzdem muss man als Anleger weiter laufend prüfen, ob Sparrate, Risiko und Anlageziel noch zusammenpassen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag im Jahr 2026?

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 1.000 Euro. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können gemeinsam 2.000 Euro geltend machen. Damit bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne bis zu dieser Höhe steuerfrei, sofern ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt.

Bis wann müssen Anleger eine Verlustbescheinigung beantragen?

Der Antrag auf eine Verlustbescheinigung muss grundsätzlich bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der jeweiligen Bank eingehen. Da viele Banken interne frühere Fristen setzen, sollten Anleger den Antrag möglichst früh stellen. Die Bescheinigung kann wichtig sein, wenn Verluste bei einem Institut mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen.

Was ist die Vorabpauschale bei ETFs und wann wird sie fällig?

Die Vorabpauschale ist ein steuerlicher Mindestertrag für bestimmte Investmentfonds und ETFs, insbesondere wenn sie thesaurieren und nur geringe Ausschüttungen vornehmen. Die depotführende Bank berücksichtigt die Steuer in der Regel zu Beginn des Folgejahres. Anleger sollten deshalb ihr Verrechnungskonto auf ausreichende Liquidität prüfen und ihre Freistellungsaufträge berücksichtigen.