Der Bundesfinanzhof hat sein erstes Grundsatzurteil zur Besteuerung der Energiepreispauschale veröffentlicht. Diese Details sind für Berufstätige und Ruheständler wichtig.
Das neue Grundsatzurteil des BFH
Der BFH hat nun entschieden, dass die Besteuerung der Energiepreispauschale (EPP) bei Arbeitnehmern verfassungsgemäß ist (Az. VI R 15/24).
Ein Arbeitnehmer hatte dagegen geklagt, dass die im Jahr 2022 ausgezahlten 300 Euro als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und somit über seinen individuellen Steuersatz gemindert wurden. Er sah darin unter anderem einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz, weil beispielsweise Minijobber die Pauschale steuerfrei ("brutto") erhielten.
Der Steuerstreit betrifft rund 40 Millionen Arbeitnehmerabrechnungen sowie Millionen von Rentnern. Ein Großteil der entsprechenden Einkommensteuer-Bescheide ist durch die vorläufige Festsetzung rechtlich offengehalten worden.
Die Entscheidungs-Begründung
Die obersten Steuerrichter wiesen die Revision zurück. Der Gesetzgeber darf demnach staatliche Einmalzahlungen („gewährende Staatstätigkeit“) sozialpolitisch staffeln. Die Besteuerung nach dem progressiven Einkommensteuertarif stellt sicher, dass Personen mit geringerem Einkommen netto mehr von der Entlastung übrig behalten als Gutverdiener. Die Besserstellung von Minijobbern ist gerechtfertigt, da diese typischerweise dem schutzbedürftigen Niedriglohnsektor angehören.
Was das Urteil für Berufstätige bedeutet
Wer als Arbeitnehmer gegen seinen Einkommensteuerbescheid 2022 Einspruch eingelegt und das Verfahren im Hinblick auf dieses BFH-Verfahren hat ruhen lassen, erhält nach diesem Urteil eine endgültige Absage. Die Finanzämter werden diese Einsprüche massenhaft abbügeln. Eine nachträgliche Steuererstattung auf die EPP gibt es nicht.
In einem weiteren BFH-Verfahren ist noch zu klären, ob das Finanzamt eine zu Unrecht gezahlte Pauschale vom Arbeitgeber zurückfordern darf, wenn dieser bei der Auszahlung eigentlich alle gesetzlichen Pflichten formal beachtet hat. (Az. VI R 24/25).
Was das Urteil für Rentner bedeutet
Wären diese Rechtsfrage für Arbeitnehmer nun geklärt ist, rollen im Hintergrund bereits die nächsten Verfahren zur Energiepreispauschale für Rentner an.
Hier wird der BFH prüfen müssen, ob die Besteuerung der EPP als „sonstige Einkünfte“ rechtens ist (Az. X R 27/25). Die Vorinstanz (Sächsisches Finanzgericht) hatte die Klage eines Rentners zuvor abgewiesen.