Gesundheitsminister Carsten Linnemann will die Zahl der Kinderkrankentage ab 2027 von 15 auf 10 pro Kind und Elternteil senken. Für Alleinerziehende soll der Anspruch von 30 auf 20 Tage zurückgehen. Was Eltern jetzt beachten müssen.
Wenn das eigene Kind krank wird, können berufstätige Eltern zu Hause bleiben und Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Die Regelung soll jedoch ab dem kommenden Jahr wieder deutlich strenger ausfallen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann sprach sich im Bundestag gegen eine erneute Verlängerung der Kinderkrankentage aus.
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„Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona“, sagte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung. Die Politik tue gut daran, „dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden“. Damit zeichnet sich eine Rückkehr zu den Regeln ab, die vor der Pandemie galten.
10 Tage statt 15
Aktuell haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf 15 Kinderkrankentage pro Jahr und Kind. Für Alleinerziehende gelten 30 Tage. Diese längere Anspruchsdauer wurde nach dem Ende der Corona-Sonderregelungen gesetzlich zunächst für 2024 und 2025 verlängert und gilt auch 2026 noch.
Ab 2027 sollen nach den Aussagen des Ministers wieder zehn Tage pro Kind und Elternteil gelten. Für Alleinerziehende wären es dann 20 Tage. Bei mehreren Kindern gibt es zusätzlich gesetzliche Höchstgrenzen. Der Anspruch wird also nicht unbegrenzt mit jedem weiteren Kind erhöht.
Wer Kinderkrankengeld erhält
Voraussetzung ist, dass das erkrankte Kind jünger als zwölf Jahre ist und von einem Elternteil betreut werden muss. Außerdem müssen Eltern selbst gesetzlich krankenversichert sein. Ist das Kind krank, können sie sich von der Arbeit freistellen lassen und bei ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beantragen.
Die Krankenkasse ersetzt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kann der Satz höher liegen. Der Arbeitgeber muss die Betreuungstage freigeben, zahlt aber normalerweise keinen Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit.
Was Eltern tun sollten
Verbindlich ist Linnemanns geplante Änderung erst, wenn die entsprechende gesetzliche Regelung beschlossen und in Kraft getreten ist.
Eltern müssen dann künftig genauer prüfen, wie viele Kinderkrankentage sie im laufenden Jahr bereits genutzt haben. Wichtig ist außerdem, die Erkrankung des Kindes jedes Mal ärztlich bescheinigen zu lassen und die Bescheinigung sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenkasse einzureichen.
Wer auf die Kinderkrankentage angewiesen ist, sollte sich frühzeitig über betriebliche Regelungen, Homeoffice-Möglichkeiten oder eine Betreuung durch den anderen Elternteil informieren. Urlaub ist nicht automatisch die beste Lösung: Erkrankt ein Kind während des Urlaubs, gelten dafür eigene rechtliche Regeln.
Häufige Fragen zum Thema
Was vesrteht man unter Kinderkrankentagen?
Wenn das eigene Kind krank wird, können berufstätige Eltern zu Hause bleiben und erhalten dafür Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Die Regelung soll jedoch ab dem kommenden Jahr wieder deutlich strenger ausfallen.
Was plant Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ab 2027?
Linnemann will die Zahl der Kinderkrankentage um 5 pro Jahr und Elternteil reduzierten. Künftig würde dei Krankenkasse dann nur noch für zehn Krankentage im Jahr einspringen. Diese Regelung galt auch vor Corona.
Enthält Material von dpa-AFX