Neue EU-Regeln könnten dazu führen, dass Drittstaatenbanken sich aus dem deutschen Markt zurückziehen werden. Das trifft auch die Sparer. Ein Überblick.

Eine neue Richtlinie der EU trifft alle Sparer, die bei einer Bank außerhalb der EU ein Tagesgeld-, Spar- oder Festgeldkonto haben. Denn diese gilt ab dem 11. Januar 2027 für Institute aus Drittstaaten und dürfte dazu führen, dass sich viele davon aus dem deutschen Markt zurückziehen.

Immer auf dem Laufenden bleiben: Jetzt BÖRSE ONLINE bei Google bevorzugen. 

Was die neue EU-Richtlinie bedeutet und wer betroffen ist

Die Richtlinie (EU) 2024/1619, im Fachjargon „CRD VI“ genannt, ändert die bestehende Bankenrichtlinie und schafft einheitliche Regeln für Zweigstellen von Banken aus Drittstaaten. Wichtig für Sparer ist dabei vor allem Artikel 21c: Banken aus Drittstaaten dürfen Einlagen-, Kredit- und Garantiegeschäft nicht mehr direkt anbieten. Sie brauchen dafür eine im jeweiligen EU-Land zugelassene Zweigstelle. 

Banken aus Drittstaaten wie der Schweiz, Großbritannien, den USA oder der Türkei müssen also handeln, wenn sie Kunden in der EU weiter aktiv bedienen wollen. Banken aus der EU und EWR (Norwegen, Lichtenstein) sind davon nicht betroffen.

Neue EU-Konto-Regel: Was das für Sparer bedeutet

Die Pflichten richten sich an die Banken, nicht an die Kontoinhaber. Strafbar ist unerlaubtes Bankgeschäft durch das Institut selbst, nicht das Konto des Kunden. Eine pauschale Verbotsregel gibt es also nicht.

Das eigentliche Risiko liegt woanders. Kleine Institute aus Drittstaaten könnten Neukunden aus Deutschland nicht mehr annehmen und bestehende Verbindungen kündigen, weil sich der Aufwand für eine Zweigstelle nicht lohnt. Davor warnen Verbraucherschützer. 

Sie suchen nach dem besten Tagesgeld-Angebot? Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie für Ihren Anlagebetrag und Ihre Laufzeit das Tagesgeldkonto mit dem höchsten Zinsertrag.  

Ausnahmen: Bestandsschutz und Eigeninitiative

Die Regel kennt aber auch zwei wichtige Ausnahmen. Erst einmal gilt der Bestandsschutz (Grandfathering): Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 geschlossen wurden, sind geschützt. Hatten Sie also schon vor diesem Datum ein Festgeld- oder Sparkonto bei einer Drittstaatenbank, darf die Bank es weiterführen, solange der Vertrag läuft. Wesentliche Vertragsänderungen können den Schutz allerdings kosten - das müssten Sie im Vorfeld mit Ihrer Bank klären. Und: Ob eine Bank aus Vorsicht trotzdem kündigt, bleibt ihr überlassen. 

Zudem gibt es die Ausnahme der Eigeninitiative (Reverse Solicitation): Die Zweigstellenpflicht greift nicht, wenn der Kunde ausschließlich aus eigener Initiative auf die Bank zugeht. Aktive Werbung der Bank gilt nicht als Eigeninitiative, auch nicht, wenn sie über Vermittler oder andere Personen läuft, die in ihrem Namen handeln. Wie die Eigeninitiative in Deutschland konkret umgesetzt wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Gesetzentwurf regelt sie nicht ausdrücklich, die Verwaltungspraxis der BaFin erkennt sie aber an.

Weiterführende Links

Was Sparer jetzt tun sollten

- Bank prüfen: Ist die Bank in der EU zugelassen oder unterhält sie eine Zweigstelle in Deutschland? Die BaFin-Unternehmensdatenbank gibt Auskunft.

- Nachfragen: Fragen Sie Ihre Bank, ob sie eine deutsche Zweigstelle plant oder das Geschäft mit deutschen Kunden einstellt.

- Post beobachten: Achten Sie auf Schreiben zu Kontoänderungen oder Kündigungen.

- Frühzeitig umschichten: Plant die Bank keine Zweigstelle, können Sie Geld rechtzeitig zu einer EU-Bank verlagern. Stellen Sie außerdem Daueraufträge, Gehalt und Lastschriften um.

- Fristen prüfen: Wird das Konto gekündigt, kontrollieren Sie Fristen und Auszahlung. Bei Problemen hilft die Verbraucherzentrale.

Fazit: Neue EU-Konto-Regel trifft auch Sparer

Die neue EU-Regel verbietet Auslandskonten nicht. Sie macht das Geschäft mit Drittstaatenbanken aber unsicherer und kann dazu führen, dass Kunden ihr Konto wechseln müssen. Wer bei einer Bank außerhalb der EU Geld angelegt hat, sollte die Entwicklung im Blick behalten und rechtzeitig Alternativen prüfen.

Wenn Sie sich für weitere Wirtschafts- und Börsennachrichten interessieren, könnte ein Probeabo von BÖRSE ONLINE das Richtige für Sie sein.


Häufige Fragen

Wird es ab 2027 verboten, ein Konto bei einer ausländischen Bank zu haben?

Nein. Die neue EU-Richtlinie (EU) 2024/1619 verbietet Kontoinhabern nichts. Verpflichtet werden die Banken: Sie müssen ab dem 11. Januar 2027 eine Zweigstelle in der EU haben, wenn sie Einlagen für Kunden in der EU anbieten.

Welche Banken sind von der neuen Regel betroffen?

Betroffen sind Banken aus Drittstaaten, also Länder außerhalb von EU und EWR, etwa aus der Schweiz, Großbritannien, den USA oder der Türkei. Banken aus der EU und dem EWR, zum Beispiel aus Norwegen oder Liechtenstein, sind nicht betroffen.

Was sollte ich tun, wenn meine Bank außerhalb der EU sitzt?

Prüfen Sie, ob die Bank in der EU zugelassen ist oder eine Zweigstelle in Deutschland hat. Fragen Sie außerdem nach, ob sie das Geschäft mit deutschen Kunden fortsetzt. Plant die Bank keine Zweigstelle, können Sie Ihr Geld rechtzeitig zu einer EU-Bank verlagern und Daueraufträge sowie Lastschriften umstellen.