Ab 2027 sollen Gewinne mit Kryptowerten unabhängig von der Haltedauer stets besteuert werden. Für Langrist-Investoren gibt es eine wichtige Entwarnung: Der Entwurf sieht eine Übergangsregel für Altbestände vor. Diese Details sind für Anleger zu beachten.
• Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 angeschafft werden, fallen auch künftig unter das alte Steuerrecht. Sie gelten weiterhin als private Veräußerungsgeschäfte gemäß Paragraf 23 Einkommensteuergesetz
• Gewinne mit diesen Coins können auch in Zukunft nach Ablauf der einjährigen Haltefrist komplett steuerfrei realisert werden – selbst wenn der Verkauf erst im Jahr 2027 oder später stattfindet
• Die gepante Neuregelung soll ausschließlich für Kryptowerte gelten, die ab dem 1. Januar 2027 gekauft werden oder der Wallet unentgeltlich zufließen
Kernpunkte der geplanten Krypto-Steuerreform
Aus für steuerfreien Krypto-Gewinne
Die für Krypto-Direktinvestments derzeit geltende Regelung, dass mit ihnen realisierte Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte einzustufen sind und nach einer Mindesthaltedauer von 12 Monaten steuerfrei bleiben, soll bei Investments ab 2027 entfallen.
Abgeltungsteuer auf Krypto-Erträge
Gewinne mit Bitcoin, Ethereum und Co sollen ab 2027 wie klassische Wertpapiere den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Unabhängig von der Haltedauer soll ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer(Gesamtbelastung maximal 27,99 Prozent) greifen.
Im Gegenzug wären realisierte Krypto-Verluste unabhängig von der Haltedauer stets steuermindernd verrechenbar - und es würde für Krypto-Erträge auch der Sparerpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) gelten.
Automatischer Steuerabzug
Infolge dieser Steuerreform sollen Krypto-Börsen zu Zahlstellen des Fiskus werden: Ab dem 1. Januar 2028 sind inländische Krypto-Dienstleister demnach verpflichtet, die anfallende Kapitalertragsteuer automatisch einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen - wie es Depotbanken bereits für Dividenden und Zinserträge praktizieren müssen. Für das Übergangsjahr 2027 müssen Anleger ihre Gewinne noch selbstständig über die Steuererklärung (Anlage KAP) deklarieren.
Ebenfalls zu beachten: Der Referentenentwurf soll am 14. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden. Im sich daran anschließenden parlamentarischen Verfahren kann es im Bundestag und Bundesrat noch zu inhaltlichen Änderungen kommen.