„Cash only“ könnte bald Geschichte sein: Finanzminister Klingbeil will Geschäfte, Restaurants und Dienstleister ab 2027 zur digitalen Bezahlmöglichkeit verpflichten.

Deutschland hinkt beim digitalen Bezahlen bisher im internationalen Vergleich hinterher. Das soll sich bald ändern: Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt. Diese werden nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt.

Die geplanten Regeln sollen 2027 umgesetzt werden. Klingbeil will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Bis dahin kann es an den Eckpunkten allerdings noch Änderungen geben – ebenso im weiteren Gesetzgebungsverfahren und vor einer Entscheidung des Bundestags.

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Was heute gilt: Bargeld ist Pflicht, Kartenzahlung nicht

Scheine und Münzen in Euro sind in Deutschland gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus ergibt sich die Pflicht, Bargeld anzunehmen. Eine entsprechende Verpflichtung für Kartenzahlungen gibt es bislang nicht. Vor allem kleinere Geschäfte, Spätis und Restaurants akzeptieren deshalb häufig keine Karten oder bieten die Zahlung erst ab einem bestimmten Betrag an.

Gleichzeitig gibt es immer mehr Cafés und Selbstbedienungskassen in Supermärkten, an denen ausschließlich digital bezahlt werden kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunden dies vorher vereinbaren. Üblich ist daher ein Schild, das vor dem Kauf darauf hinweist, dass nur Kartenzahlung akzeptiert wird.

Wahlfreiheit für Kunden: Karte, Handy oder Uhr

Das Finanzministerium will die Wahlfreiheit beim Bezahlen stärken. Kunden sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital bezahlen – also etwa mit Karte, Handy oder Smartwatch. „Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es in den Eckpunkten.

Damit würde ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt. Die Pflicht soll für den Handel, die Gastronomie und den Dienstleistungssektor gelten.

Welches digitale Verfahren zum Einsatz kommt, sollen die Geschäftsinhaber grundsätzlich selbst bestimmen können. Akzeptiert werden müssten die „am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren“. Mindestens ein europäisches Verfahren soll dabei angeboten werden.

Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen. Ein Kaffee oder Schokoriegel soll damit ebenso bargeldlos bezahlt werden können wie ein größerer Einkauf oder ein Friseurbesuch.

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Bargeld bleibt erlaubt

Die geplante Pflicht zur digitalen Bezahlmöglichkeit soll die Barzahlung nicht ersetzen. Das Finanzministerium betont ausdrücklich, dass Bargeld weiterhin akzeptiert werden soll. Es gehe lediglich um zusätzliche Optionen.

Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Organisationen vorgesehen. Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ausschließlich Bargeld anzunehmen. Außerdem will das Ministerium noch prüfen, ob Härtefallregelungen erforderlich sind.

Weiterführende Links

Warum Klingbeil die Regeln ändern will

Das Finanzministerium verweist darauf, dass viele Menschen inzwischen mit Karte bezahlen möchten. Gerade in kleineren Geschäften sei dies jedoch oft nicht möglich oder erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt.

Zudem soll digitales Bezahlen dabei helfen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität zu bekämpfen. Digitale Zahlungen werden dokumentiert und sind dadurch besser nachvollziehbar.

So bezahlen die Menschen in Deutschland

Im vergangenen Jahr wurden die täglichen Einkäufe in Deutschland etwas häufiger digital als mit Bargeld bezahlt. Nach Angaben der Bundesbank waren 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos – mit steigender Tendenz.

Am häufigsten kam die Debitkarte zum Einsatz: Sie machte 26 Prozent der Transaktionen aus. Gemeint ist dabei meist die Girocard, die häufig noch als EC-Karte bezeichnet wird. Karten werden vor allem bei höheren Beträgen genutzt.

Auch das mobile Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch legte zu und erreichte einen Anteil von zehn Prozent. Bei 45 Prozent der Transaktionen griffen die Menschen dagegen zu Scheinen und Münzen.

Bargeld ist insbesondere für ältere Menschen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Menschen mit niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung wichtig.

Warum manche Geschäfte keine Karten akzeptieren

Ein Grund für die Zurückhaltung dürften die Kosten sein. Händler müssen zunächst Lesegeräte anschaffen und teilweise zusätzlich Transaktionsgebühren zahlen.

Nach einer Analyse der Bundesbank aus dem vergangenen Jahr ist es für Geschäfte am günstigsten, wenn Kunden mit Bargeld oder der Girocard bezahlen. Internationale Debitkarten von Visa oder Mastercard sowie Kreditkarten verursachen höhere Kosten.

Wie es mit den Plänen weitergeht

Zunächst können die anderen Ministerien zu den Eckpunkten Stellung nehmen. Bis ein konkreter Gesetzentwurf vorliegt, sind daher noch Änderungen möglich. Auch vor einer Beschlussfassung im Bundestag kann sich der Inhalt der geplanten Regeln noch verändern. Das Ziel des Finanzministeriums ist, den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen. Die neuen Vorgaben sollen anschließend 2027 umgesetzt werden.

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Enthält Material von dpa-AFX

Häufige Fragen

Welche Unternehmen müssten künftig digitale Zahlungen anbieten?

Die geplante Pflicht soll für Handel, Gastronomie und Dienstleister gelten – überall dort, wo Waren oder Leistungen direkt vor Ort bezahlt werden. Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen ausgenommen bleiben.

Müssen Händler jede Karte und jedes Bezahlsystem akzeptieren?

Nein. Die Unternehmen sollen grundsätzlich selbst entscheiden können, welches marktübliche digitale Verfahren sie anbieten. Mindestens ein europäisches Verfahren soll jedoch akzeptiert werden.

Gilt die Pflicht auch für kleine Beträge und kleine Geschäfte?

Nach den bisherigen Eckpunkten soll es weder Umsatzgrenzen noch zusätzliche Gebühren für Kunden geben. Damit müsste die digitale Zahlung auch bei kleinen Einkäufen möglich sein. Die konkreten Regeln sind allerdings noch nicht beschlossen.