Wer im Alter nicht genug Rente bekommt, kann Anspruch auf Aufstockung haben. Wir zeigen, wer Geld bekommt, wie viel es ist und wie der Antrag funktioniert.

Viele Rentnerinnen und Rentner wissen nicht, dass ihnen der Staat unter bestimmten Bedingungen den Lebensunterhalt aufstockt. Die sogenannte Grundsicherung im Alter greift, wenn die eigenen Einkünfte nicht reichen. Sie ist keine Extra-Zulage für alle, sondern eine Leistung für Bedürftige. Gezahlt wird der Unterschied zwischen dem anerkannten Bedarf und dem anrechenbaren Einkommen.

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Ab wann gibt es die Leistung?

Grundsicherung im Alter gibt es ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhafter voller Erwerbsminderung. Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab.

Rechenbeispiel: Wie viel gibt es?

Alleinstehende erhalten 2026 einen Regelsatz von 563 Euro im Monat, Partner jeweils 506 Euro. Dazu kommen die angemessenen Wohn- und Heizkosten. Der Regelsatz bleibt 2026 unverändert, weil eine rechnerische Absenkung durch den Besitzschutz verhindert wurde.

Ein Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Rentnerin hat 450 Euro Miete und 80 Euro Heizkosten. Ihr Bedarf liegt damit bei 1.093 Euro. Hat sie 788,85 Euro Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung, werden davon Freibeträge abgezogen. Ihre Grundsicherung läge dann rund bei 585 Euro im Monat. Das Beispiel zeigt: Wer eine kleine Rente hat, kann deutlich aufgestockt werden, aber die Summe hängt stark von Miete und Einkommen ab.

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Was wird angerechnet?

Grundsätzlich wird jedes Einkommen berücksichtigt, etwa gesetzliche Rente, Betriebsrente, Witwenrente, Mieteinnahmen oder ein Minijob. Drei Freibeträge sollen Vorsorge und Arbeit belohnen. Ein Teil der Einkünfte aus Betriebsrente, privater Altersvorsorge, einem Minijob oder Grundrentenzeiten bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Jeder dieser Freibeträge ist 2026 auf 281,50 Euro begrenzt. Wer also etwas fürs Alter angespart hat oder nebenbei arbeitet, hat mehr Geld in der Tasche. Vermögen wird ebenfalls geprüft, wobei für Schonvermögen Grenzen gelten. Die Regeln dazu werden derzeit reformiert.

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Weiterführende Links

So kommen Sie an das Geld:

- Antrag beim zuständigen Sozialamt oder Grundsicherungsamt Ihrer Stadt oder Ihres Kreises stellen.

- Unterlagen bereithalten: Rentenbescheide, Kontoauszüge, Mietvertrag, Nachweise über Vermögen und Versicherungsbeiträge.

- Die Behörde prüft Bedarf und Einkommen und berechnet die Leistung.

Wichtig: Die Ämter prüfen nicht immer von allein. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte aktiv nachfragen. Viele Anspruchsberechtigte verzichten aus Scham oder Unwissen auf die Leistung.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Anspruch haben Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Entscheidend ist außerdem, dass das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.  

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2026?

Alleinstehende erhalten einen Regelsatz von 563 Euro im Monat, Partner jeweils 506 Euro. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung. Die tatsächliche Auszahlung hängt davon ab, wie hoch die eigene Rente ist.  

Wo stelle ich den Antrag auf Grundsicherung im Alter?

Der Antrag wird beim Sozialamt oder beim Grundsicherungsamt der Stadt oder des Kreises gestellt. Es lohnt sich, Rentenbescheide, Kontoauszüge, den Mietvertrag und Nachweise über Vermögen bereitzuhalten. Wer unsicher ist, kann sich vorab bei einer Sozialberatung informieren.