Ein Brief im Jahr, dann Funkstille. Wer den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlt, bekommt vom Beitragsservice kaum noch Post. Wer dann einen Termin vergisst, muss zahlen. Ein Überblick.

Früher gab es vier Mal im Jahr für den Rundfunkbeitrag eine Zahlungserinnerung mit Überweisungsschein. Wer per Überweisung zahlte, hatte also quartalsweise eine Art Rechnung im Briefkasten. Das ändert sich nun schrittweise. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt Selbstzahler auf die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung um. Dabei kommt nur noch ein einziges Schreiben, das alle Zahlungstermine nennt, die innerhalb eines Kalenderjahres anstehen.

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Rundfunkbeitrag: Ein Brief für alle Termine

Die Einmalzahlungsaufforderung nennt den zu zahlenden Betrag und die Fälligkeiten. Diese Termine gelten jedes Jahr wieder, eine neue Rechnung kommt nicht. Der Beitragsservice weist die Verantwortung dabei ausdrücklich den Beitragszahlern selbst zu: Sie müssen die Überweisungen selbstständig termingerecht veranlassen.

Denn: Der Rundfunkbeitrag ist unaufgefordert zu zahlen, so steht es im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Der Beitragsservice ist also nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken. Für Selbstzahler bedeutet das, dass die Zahlungspflicht unabhängig davon besteht, ob ein Brief im Briefkasten liegt.

Beitragszahler, die noch keine Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben, bleiben im bisherigen Verfahren. Wer per Lastschrift zahlt, ist von der Umstellung nicht betroffen.

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Was ein verpasster Termin kostet

Wer den Betrag nicht innerhalb von vier Wochen nach der Fälligkeit vollständig überweist, muss mit einem Festsetzungsbescheid rechnen. Darin wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber acht Euro. Der Prozentsatz greift also erst bei einem Rückstand von mehr als 800 Euro.

Für Quartalszahler ist der Mindestbetrag der entscheidende Posten. Bei einem Quartalsbeitrag von 55,08 Euro werden aus einem verpassten Termin im Festsetzungsbescheid 63,08 Euro, ein Aufschlag von rund 14,5 Prozent. Der Zuschlag kommt bei jedem verpassten Termin neu hinzu. Die nächsten Fälligkeiten verschieben sich dadurch nicht. Je nach Bundesland können zusätzlich Mahngebühren anfallen.

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Was Zahler jetzt tun sollten

Am einfachsten ist das Lastschriftverfahren. Der Beitragsservice bucht dann zu den Terminen ab und passt den Betrag bei einer Änderung selbst an. Das SEPA-Mandat lässt sich jederzeit widerrufen.

Wer lieber selbst überweist, sollte die Termine aus der Einmalzahlungsaufforderung in den Kalender übertragen. Der Beitragsservice bietet die Termine auch als Kalendereintrag zum Herunterladen an. Ein Dauerauftrag nimmt die Arbeit ab, muss aber bei jeder Beitragsänderung von Hand angepasst werden.

Wer nicht sicher ist, ob alles bezahlt wurde, sollte das vor Ablauf der vier Wochen prüfen. Bei einem Festsetzungsbescheid bleibt ein Monat Zeit für einen Widerspruch, etwa wenn die Zahlung rechtzeitig eingegangen ist. Wer den Bescheid ignoriert, riskiert die Vollstreckung, denn der Festsetzungsbescheid wirkt wie ein vollstreckbarer Titel.

Weiterführende Links

Ausblick: Der Beitrag könnte steigen

Derzeit beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat eine Erhöhung ab Januar 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro empfohlen. Ob und wann sie kommt, ist offen. Eine frühere Erhöhung zum Januar 2025 (auf 18,94 Euro) scheiterte zuvor an den Bundesländern. 

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Häufige Fragen

Muss ich den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn kein Brief mehr kommt? 

Ja. Der Beitrag ist gesetzlich geregelt und unaufgefordert zu zahlen. Die Einmalzahlungsaufforderung mit allen Terminen ist die Grundlage, eine neue Rechnung oder Erinnerung ist nicht nötig.

Wie viel kostet ein verpasster Termin? 

Wird der Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit vollständig gezahlt, folgt ein Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands, mindestens aber 8 Euro. Bei einem Quartalsbeitrag von 55,08 Euro sind das 63,08 Euro.

Wie kann ich das vermeiden? 

Am einfachsten ist das Lastschriftverfahren, da der Beitragsservice die Beträge selbst abbucht. Wer selbst überweist, sollte die Termine aus dem Schreiben in den Kalender eintragen oder einen Dauerauftrag einrichten und ihn bei Beitragsänderungen anpassen.