Steuerfreie Verkaufsgewinne mit physischem Gold, Kryptowährungen und vermieteten Immobilien wecken Begehrlichkeiten beim Fiskus - und bieten reichlich Gesprächsstoff für die politische „Gerechtigkeits“-Debatte. So ist der aktuell Stand bei den geplanten Steueränderungen.

Der Hintergrund

Kurzfristige Handelsaktivitäten von langfristiger Vermögensanlage und Vorsorge abgrenzen.  Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber  für verschiedenen Anlageklassen Spekulationsfristen eingeführt, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei realisierbar sind. Diese Steuervorteile für Investoren sind Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber allesamt ein Dorn im Auge.

Gewinne mit Kryptowährungen

Sein Ministerium hat Ende September einen Referentenentwurf verschickt, der die einjährige Spekulationsfrist bei Kryptowährungen abschaffen und Gewinne abgeltungsteuerpflichtig machen soll. Dieser sollte bis Ende Oktober vom Bundeskabinett abgesegnet werden.

Dieser Punkt wurde jedoch von der Tagesordnung gestrichen und auch für Folgesitzungen nicht aufgenommen. Ob und in welcher Form die Krypto-Steuerreform 2027 kommt, bleibt offen.


Gewinne mit Goldbarren- und Münzen

Gold wird traditionell als langfristiger Schutz gegen Inflation und Krisen genutzt. Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold, also mit   Barren und Münzen,  sind  daher nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei.

Im Zuge der Kryptosteuereform flammte im Bundestag eine Debatte über Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung von Anlageklassen auf. Es wurde diskutiert, ob die Haltefrist für Gold ebenso abgeschafft gehöre. Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums bestätigte im Petitionsausschuss, dass im Zuge der Beratungen derartige Vorschläge zu Gold eingegangen seien und geprüft werden. Sein Ministerium stellte im Verlauf der Debatte aber immerhin klar, dass aktuell keine Abschaffung der Spekulationsfrist für Goldgewinne geplant sei. 

Gewinne mit vermieteten Immobilien

Ein  Versuch der Grünen-Bundestagsfraktion, die 10-Jahres-Spekulationsfrist für den steuerfreien Verkauf vermieteter Immobilien zu kippen, ist ebenfalls vorerst  gescheitert.  Der Bundestag lehnte dies mit breiter Mehrheit am 8. Oktober ab.  

Auch im Finanzausschuss des Bundesrates gab es einen Vorstoß, die 10-Jahres-Frist komplett abzuschaffen. Bei der entscheidenden Sitzung am 16. Oktober 2026 wurde diese Empfehlung jedoch nicht in die offizielle Stellungnahme übernommen.Damit bleibt auch bei vermieteten Immobilienobjekten die bewährte Spekulationsfrist vorerst bestehen.

Fazit

Anleger sollten sich in puncto steuerfreie Gewinne bei Kryptos, Gold und Immobilien nicht dauerhaft in Sicherheit  wiegen. Das Thema bleibt in der politischen Diskussion präsent.

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