Ein gewaltiger Datenstrom setzt sich Ende des Monats in Bewegung. Die Finanzverwaltung erhält zum Stichtag 30. September umfangreiche Angaben von hierzulande steuerpflichtigen Anlegern aus aller Welt. Diese Details sind jetzt zu beachten.

Internationaler Datenaustausch zu Finanzkonten

Die beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) von aktuell 118 teilnehmenden Staaten zu übermittelnden Details sind umfangreich. Neben den Stammdaten von Bankkunden mit Wohnsitz im Ausland – darunter Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikations-und Kontonummern – senden Finanzbehörden weltweit auch die Jahresendsalden von Konten sowie die Zins- und Dividendenerträge Alle meldepflichtigen Angaben müssen neben Banken auch Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts und Versicherungen zuliefern.


Diese Länder melden erstmals an den deutschen Fiskus

•  Kenia und  Thailand: Der Datenaustausch mit Deutschland läuft bei beiden Ländern  seit dem Meldejahr 2024 (für die Daten des Steuerjahres 2023). Finanzdaten von dort ansässigen Personen mit deutschen Konten (und umgekehrt) werden nun regulär übermittelt.

•  Republik Moldau: Der Staat wurde ebenfalls bereits im Frühjahr 2024 in die vorläufige deutsche CRS-Meldeliste  („Common Reporting Standard“ der OECD) aufgenommen, um 2026 den operativen Austausch zu starten. 

•  Marokko:
Das nordafrikanische Land steht auf Deutschlands erweiterter Liste der Partnerstaaten. Dass es bisher nicht auf der kürzlich veröffentlichten AIA-Staatenliste für 2026 aufgeführt ist, liegt daran, dass das marokkanische Parlament das Abkommen noch ratifizieren muss.

•  Ruanda: Der ostafrikanische Staat hat sich dem globalen CRS-Standard angeschlossen. Deutschland führt das Land schrittweise im Zuge der weltweiten Netzwerkerweiterung als aktiven Austauschpartner ein.


Diese Finanzanlagen werden neu erfasst

Der AIA wird auf Basis des neuen globalen OECD-Standard CARF („Crypto-Asset Reporting Framework“) und die EU-Richtlinie DAC8 auf Bitcoin und Co bald ausgeweitet.

Für Kryptodienstleister bedeutet das: Alle Käufe und Verkäufe sowie Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen und in Fiat-Währungen wie Euro und US-Dollar) sind an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. 

Auch Zusatzerträge wie Einnahmen aus Staking, Lending, Airdrops und Mining fallen darunter. Ebenfalls zu dokumentieren sind alle Ein- und Auszahlungen auf Kryptoplattformen, Transfers auf externe Krypto-Wallets (unter Angabe von Wallet-Adressen ab bestimmten Schwellenwerten) sowie das exakte Krypto-Gesamtguthaben zum 31. Dezember 2026.


Datenfluss innerhalb der Finanzverwaltung

In Deutschland zuerst zuständigf für den AIA ist das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, das die am30. September 2026 eintreffenden  Daten im Anschluss zum Abgleich an die Finanzämter weiterleitet. Nur in dieser engen Zeitspanne ist für betroffene Anleger noch eine strafbefreiende Selbstanzeige zulässig. 

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