Kryptobörsen, Broker und Wallet-Anbieter sind seit 1. Januar 2026 verpflichtet, lückenlos alle relevanten Kundendaten aufzuzeichnen. Welche Daten sie bald an den Fiskus melden müssen.
Ausweitung der Informationspflichten
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) zu Finanzkonten, an dem dieses Jahr 118 Staaten teilnehmen, wird durch den neuen globalen OECD-Standard CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) und die EU-Richtlinie DAC8 auf Kryptowerte ausgeweitet.
Für die Meldung der Dienstleister an den Fiskus bedeutet das: Dazu gehören persönliche Angaben (vollständiger Name, Wohnadresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Steueridentifikationsnummer) und Transaktionsdetails (alle Käufe und Verkäufe sowie Tauschvorgänge zwischen verschiedenen Kryptowährungen und in Fiat-Währungen wie Euro und US-Dollar).
Auch Zusatzerträge wie Einnahmen aus Staking, Lending, Airdrops und Mining fallen darunter. Weiterhin zu dokumentieren sind alle Ein- und Auszahlungen auf Kryptoplattformen, Transfers auf externe Krypto-Wallets (unter Angabe von Wallet-Adressen ab bestimmten Schwellenwerten) sowie das genaue Krypto-Gesamtguthaben zum 31. Dezember 2026.
Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern
Die im Lauf dieses Jahres gesammelten Daten sind von den Kryptodienstleistern bis spätestens 31. Januar 2027 an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Auch EU-Auslandsbörsen und außereuropäische Kryptodienstleister, die deutsche Kunden bedienen, müssen die Daten zwingend an das BZSt übermitteln.
Zum AIA-Meldestichtag 30. September 2027 erfolgt dann erstmals der automatische Austausch von Kryptodaten zwischen den beteiligten 118 Staaten. Das weitere Prozedere: Das BZSt leitet aus dem Ausland erhaltene Daten deutscher Kryptoanleger an die zuständigen Finanzämter weiter, die diese mit den Angaben in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) der Steuererklärung abgleichen.