Gegen die Steueränderungspläne von Finanzminister Lars Klingbeil regt sich Widerstand von Abgeordneten der Union. Wie es um das Steuerreform-Paket steht - diese Entwicklungen sollten Anleger, Berufstätige und Ruheständler beachten.
Reformpläne in der Kritik
Rund 20 Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagfraktion werfen der Regierungsspitze um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) Wortbruch vor. Begründung: Die Union sei 2025 mit dem Versprechen angetreten, die Bürger zu entlasten und keine Steuern zu erhöhen. Stattdessen sieht das aktuelle Steuerpaket auch neue Belastungen vor.
Die Abgeordneten drohen damit, den Gesetzesvorhaben im Bundestag geschlossen ihre Zustimmung zu verweigern. Sie drängen auch darauf, den Gesetzentwurf im anstehenden parlamentarischen Verfahren tiefgreifend zu verändern und nachzubessern.
Als nächste wichtige Verhandlungsgrundlage wird im Herbst der offizielle siebte Steuerprogressionsbericht erwartet.
Die konkreten Vorwürfe
• Unzulängliche Einkommensteuerreform: Die von Finanzminister Klingbeil vorgelegten Pläne zur Reform der Einkommensteuer werden von Unions-Finanzpolitikern als „mickrig und peinlich“ kritisiert. Gefordert werden spürbarere Entlastungen für kleine und mittlere Einkommen.
• Verzicht auf Ausgleich der „Kalten Progression“: Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass die inflationsbedingte kalte Progression erstmals seit vielen Jahren nicht vollständig ausgeglichen werden soll. Dies wird von den Kritikern als „heimliche Steuererhöhung“ gewertet.
• Einführung neuer Abgaben: Die in den entsprechenden Fachausschüssen aktiven Abgeordneten lehnen die von der Regierung angestrebte Zuckersteuer, eine neue Plastiksteuer sowie eine geplante Kryptosteuer geschlossen ab.
Hintergrund I: Geplante Korrekturen im Steuertarifsystem
Die Steuerkurve im mittleren Einkommensbereich soll ab 2027 abgeflacht werden, damit der Steuersatz bei Gehaltserhöhungen langsamer ansteigen und die „kalte Progression“ in diesem Einkommensbereich abgemildert werde. Zudem soll der automatisch berücksichtigte Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Die Auswirkungen auf die Besteuerungspraxis sind jedoch konträr: Berechnungen zeigen, dass die kalte Progression Steuerzahler in den kommenden zwei Jahren zusätzlich belasten wird – Spitzenverdiener zahlen bis zu 500 Euro mehr, aber auch mittlere Einkommen büßen spürbar Kaufkraft ein. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln beziffert die schleichenden Mehreinnahmen für den Fiskus allein für 2026 und 2027 auf rund 15 Milliarden Euro. Demgegenüber steht ein präsentiertes Entlastungsvolumen von lediglich zehn Milliarden Euro.
Hintergrund II: Zeitplan für Krypto-Steuerreform
Der Haushaltsentwurf inklusive der geplanten Kryptosteueränderungen soll schon bald im Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Gesetzesentwurf wird parallel von September bis November im Finanz- und Haushaltsausschuss diskutiert. Dort werden für Investoren wichtige Detailfragen verhandelt, etwa die Verrechnung von realisierten Kryptoverlusten mit anderweitig erzielten Gewinnen aus Kapitalanlagen und möglicherweise ein steuerlicher Bestandsschutz für Kryptoaltbestände.
Der Bundestag wird dann voraussichtlich im Zeitraum Ende November bis Anfang Dezember in zweiter und dritter Lesung final über die Kryptosteuerreform debattieren. Da es sich um fundamentale Änderungen bei den Steuereinnahmen der Bundesländer handelt, ist im Anschluss auch die Zustimmung des Bundesrats zwingend, voraussichtlich spätestens in der Sitzung der Länderkammer am 18. Dezember 2026. Die Kryptosteuerreform soll dann ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Hintergrund III: Ausweitung der "Reichensteuer"
Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen bereits mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens. Die Abgabenlast soll sich ab kommendem Jahr noch weiter zu ihren Ungunsten verschieben.
Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen sollen die Einkommensgrenzen für die „Reichensteuer“ gesenkt und durch eine zusätzliche Tarifstufe („Reichensteuer Plus“) ausgeweitet werden. Die konkret geplanten Änderung im Tarifsystem: Der Einkommensteuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro für Alleinstehende und ab 500.000 Euro für zusammen veranlagte Partner greifen. Bisher lag diese Grenze bei 277.826 Euro (Zusammenveranlagte 555.652 Euro).
Die neue Tarifstufe von 47 Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro (Zusammenveranlagte 560.000 Euro) gelten. Der „normale“ Spitzensteuersatz von 42 Prozent bleibt dagegen prozentual unverändert und soll im Tarifsystem leicht „nach rechts“ verschoben werden: Geplant ist, dass er ab 2027 ab einem leicht höheren zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro (aktuell ab 69.880 Euro) greift.