Gold-ETCS sind beliebt, weil Gewinne bei den meisten Produkten nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei realisierbar sind. Diese Unterschiede in puncto Gebühren und versteckte Kosten sollten Anleger kennen.
Xetra Gold
Beim Marktführer gibt es eine indirekte Verwahrgebühr: Die Gesamtkostenquote (TER) ist mit 0,00 % angegeben, allerdings zieht die Deutsche Börse eine separate Lagergebühr von 0,025 % pro Monat (ca. 0,36 % p.a. inklusive Mehrwertsteuer) über Ihre Depotbank ein. Dieser ETC kann dafür den mit Abstand engsten Spread (Spanne zwischen Kauf- und Verkaufskurs) am Markt vorweisen
Euwax-Gold II
Beim Euwax Gold II fallen weder eine TER noch laufende Verwahr- oder Versicherungskosten an. Die Handelskosten beim Kauf/Verkauf (Spread) sind dagegen spürbar höher als bei Xetra-Gold.
Invesco Physical Gold II
In puncto Kosten positioniert sich der neue Invesco Physical Gold II ETC zwischen Euwax Gold II l und Xetra-Gold. Die Gesamtkostequote von 0,12 % p.a. ist direkt im Kurs verrechnet. Es gibt keine versteckten monatlichen Zusatzgebühren über die Depotbank.
WisdomTree Core Physical Gold
Die Gesamtkostenquote liegt bei diesem Produkt ebenfalls bei konkurrenzfähigen 0,12 % p.a.
Folgen für die Anlagestrategie
Für Sparpläne und kleinere Anlagebeträge ist der Invesco Physical Gold II dank der kleinen Stückelung (1/1000 Unze) und den kalkulierbaren 0,12 % p.a. fixen Kosten gut geeignet.
Für aktives Trading bleibt Xetra-Gold aufgrund des minimalen Spreads das präzisere und günstigere Instrument für kurzfristige Ein- und Ausstiege.
Für langfristiges Halten (Buy-and-Hold) ist Euwax Gold II ab einer Haltedauer von 2 Jahren länger die günstigste Wahl, da die gesparten jährlichen Gebühren den höheren Kauf-Spread komplett wettmachen.
Für alle Anlagestrategien ist Wisdom Tree Core Physical Gold konkurrenzfähig.
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Steuerfreie Gewinne mit Gold-ETCs
Wer mit physischem Gold hinterlegte Goldanleihen (ETCs) im Depot hat, kann Kursgewinne in vielen Fällen nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei kassieren. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) für Xetra-Gold entschieden (Az. VIII R 4/15; VIII R 35/14). Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die BFH- Urteile durch Erlasse bestätigt.
Demnach müssen Finanzämter Gewinne aus dem Verkauf von Gold-ETCs („Exchange Traded Commodities“), die einen Lieferanspruch auf physisches Gold grammgenau verbriefen, nach einem Jahr Haltedauer als steuerfrei behandeln. Im Gegenzug sind hier außerhalb der Jahresfrist realisierte Verluste für diese Produkte nicht mehr steuermindernd verrechenbar (Gz. IV C 1 – S 2252/08/10004:017).