KARLSRUHE (dpa-AFX) - Dürfen Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen? Diese Frage beschäftigt am Donnerstag die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Die Wettbewerbszentrale hat das Fernbus-Unternehmen Flixbus verklagt, kennt nach eigenen Angaben aber auch andere Unternehmen, die solche Entgelte kassieren. Am Beispiel Flixbus wollen die Wettbewerbsschützer grundsätzlich klären lassen, ob das erlaubt ist oder nicht, damit für alle dieselben Voraussetzungen gelten. Ob schon ein Urteil verkündet oder dafür ein eigener Termin angesetzt wird, ist offen. Die Richter geben das am Ende der Verhandlung bekannt.

Im Kern geht es um eine Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Ob auch die Nutzung von Paypal und Sofortüberweisung darunter fallen, ist umstritten. Bei Flixbus wurde für beide Zahlungsarten eine Extra-Gebühr fällig, die Höhe war nach dem Fahrkartenpreis gestaffelt.

Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Hat der Zahler nicht ausreichend Guthaben, zieht Paypal den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarten-Abbuchung ein. Die Sofortüberweisung ist im Grunde eine Banküberweisung. Allerdings schaltet sich der Anbieter, die Sofort GmbH, dazwischen, informiert den Empfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisung aus. Dadurch soll es schneller gehen. Für beide Dienste zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion.

Die Sofort GmbH, die seit 2014 zur schwedischen Klarna-Gruppe gehört, hat nach eigener Auskunft keinen Einfluss darauf, in welcher Form diese Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Paypal hingegen sieht sich dem Prinzip verpflichtet, dass das Bezahlen für den Käufer gebührenfrei ist. Im Januar 2018 wurden laut Paypal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Seither sei es Händlern verboten, ihren Kunden Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen.

Das Landgericht München I hatte Flixbus im Dezember 2018 untersagt, Extra-Gebühren für das Zahlen per Paypal und Sofortüberweisung zu kassieren. Das Münchner Oberlandesgericht hingegen erklärte die Entgelte im Oktober 2019 für zulässig. Damals hatte Flixbus gesagt, ob die Gebühren wiedereingeführt würden, stehe noch nicht fest.

Nun teilte das Unternehmen auf Anfrage mit: "Flixbus erhebt keine Gebühren und Flixbus-Kunden müssen für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen keine weiteren Kosten mehr tragen."/sem/DP/zb

Quelle: dpa-Afx