CPU Softwarehouse AG: Außerplanmäßige Abschreibung belastet einmalig Ergebnis 2025
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27.05.2026 / 22:31 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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CPU Softwarehouse AG | Winterbruckenweg 45 | 86316 Friedberg
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
CPU Softwarehouse AG: Außerplanmäßige Abschreibung belastet einmalig Ergebnis 2025
Friedberg, 27. Mai 2026 - Im Rahmen der laufenden Erstellung des Konzernjahresabschlusses hat der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat beschlossen notwendige Wertberichtigungen bei einer Tochtergesellschaft vorzunehmen.
Im Zuge dessen wird das voraussichtliche Konzernergebnis 2025 von -878 TEUR (Vorjahr: -510 TEUR), welches sich noch im Rahmen der Prognose aus dem Geschäftsbericht 2024 bewegt, nun durch den Einmaleffekt der außerordentlichen Abschreibung zusätzlich um -1.009 TEUR belastet.
Die außerplanmäßige Abschreibung betrifft aktivierte immaterielle Vermögenswerte der Vorjahre 2021 bis 2023 der CPU Consulting & Software GmbH und ist in erster Linie auf eine Neuausrichtung der konzernweiten Produktstrategie zurückzuführen.
Die Gesellschaft hat Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung ergriffen und Vorstand sowie Aufsichtsrat rechnen für das Geschäftsjahr 2026 mit einem etwa ausgeglichenen Ergebnis.
Das endgültige Konzernergebnis 2025 wird voraussichtlich Anfang Juni veröffentlicht.
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Quelle: dpa-Afx