Davigo AG: Ordentlicher Hauptversammlung wird Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.728.710,00 vorgeschlagen
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19.06.2026 / 09:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
DAVIGO AG: Ordentlicher Hauptversammlung wird Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.728.710,00 vorgeschlagen
Hamburg, den 19. Juni 2026 - Vorstand und Aufsichtsrat der DAVIGO AG (WKN: A2LQGN, ISIN: DE000A2LQGN7) haben heute beschlossen, der für den 31. Juli 2026 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung u.a. eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen um bis zu EUR 4.728.710,00 durch Ausgabe von bis zu 4.728.710 neuen auf den Namen lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 vorzuschlagen (Neue Aktien).
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht für einen Teil der Neuen Aktien mit einem Bezugsverhältnis von 1:2 - d.h. eine bestehende Aktie gewährt das Recht zum Bezug von zwei Neuen Aktien - in Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt; der Gesellschaft steht aus den von ihr gehaltenen 70.000 eigenen Aktien kein (mittelbares) Bezugsrecht zu. In Bezug auf die übrigen, nicht den Aktionären wie vorstehend beschrieben im Rahmen ihres Bezugsrechts angebotenen Neuen Aktien wird das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Sie sollen den Inhabern der auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 17. Dezember 2025 ausgegebenen Wandelanleihen (die "Anleihegläubiger") im Verhältnis von 1:1 - d.h. eine Wandelanleihe im Nennbetrag von EUR 1,00 berechtigt zum Bezug von 1 Neuen Aktie - zur Zeichnung angeboten werden, wobei das Angebot zum gleichen Bezugspreis erfolgen soll wie das Bezugsangebot an die Aktionäre. Durch das Angebot soll den Anleihegläubigern die Möglichkeit gegeben werden, sich so zu stellen, als hätten sie ihre Wandelanleihen bereits in Aktien der Gesellschaft gewandelt und könnten insoweit wie die übrigen Aktionäre ein gesetzliches Bezugsrecht ausüben.
Die Neuen Aktien sollen zu einem vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegenden Bezugspreis ausgegeben werden, der mindestens dem volumengewichteten Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im Freiverkehr (Open Market) der Börse Düsseldorf innerhalb der letzten 5 Börsenhandelstage vor dem Tag des Vorstandsbeschluss über das Bezugsangebot an die Aktionäre abzüglich eines Abschlags von bis zu 10% entspricht.
Kontakt Simon Marbach (Vorstand) DAVIGO AG · Heimhuder Straße 52 · 20148 Hamburg Tel.: +49 (0) 40 466 640 400 · E-Mail: contact@davigo.world · Web: www.davigo.com
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Quelle: dpa-Afx