NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung
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NAKIKI SE: Einberufungsverlangen für eine außerordentliche Hauptversammlung
Frankfurt am Main, 10. März 2026 - Die NAKIKI SE gibt hiermit bekannt, dass der Gesellschaft am heutigen 10. März 2026 ein schriftliches Verlangen der Aktionärin Wegerich UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bad Homburg zur Einberufung einer außerordentlichen zugegangen ist. Der Anteil der Antragsstellerin am Grundkapital der Gesellschaft übersteigt das gesetzliche Quorum von 5 % für ein solches Verlangen. Das Verlangen der Antragstellerin zielt auf die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bevorzugt am 20. April 2026. Gegenstand der Tagesordnung sollen eine Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 5:1, die Aufhebung sämtlicher bestehender bedingter Kapitalia, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen nebst Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021 sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Wahl eines Ersatzabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 und die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat sowie die Änderung des Unternehmensgegenstands sein.
Der Vorstand der NAKIKI SE wird das Einberufungsverlangen und die Aufnahme der benannten Tagesordnungspunkte prüfen und kurzfristig bescheiden. Derzeit bestehen für die Gesellschaft keine Anhaltspunkte, dass das Einberufungsverlangen nicht zulässig wäre. Weitere Informationen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, wird insbesondere eine Einladung im Bundesanzeiger mit näheren Angaben veröffentlicht werden.
NAKIKI SE Der Vorstand
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Quelle: dpa-Afx