REPLOID Group AG: Formalfehler im Zusammenhang mit den Bestellungen der Abschlussprüfer vergangener Perioden bedürfen einer Berichtigung. Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2025 verzögert sich.
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27.05.2026 / 20:52 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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REPLOID Group AG: Formalfehler im Zusammenhang mit den Bestellungen der Abschlussprüfer vergangener Perioden bedürfen einer Berichtigung. Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2025 verzögert sich.
Wels, 27. Mai 2026
Im Zuge der Weiterentwicklung interner Prozesse und Strukturen hat die REPLOID Group AG ("REPLOID") auch Unterlagen aus der Vergangenheit gesichtet. Dabei wurden Formalfehler im Zusammenhang mit der Bestellung des Abschlussprüfers, allen voran des Geschäftsjahres 2023, in dem REPLOID von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, identifiziert.
Zur Bereinigung dieser Fehler, die nach Kenntnis von REPLOID dem Unternehmen selbst nur begrenzt zuzurechnen sind, wird REPLOID in den nächsten Wochen Hauptversammlungen einberufen, um relevante Beschlüsse vergangener Hauptversammlungen zu widerrufen und neue Beschlüsse zu fassen. Insbesondere sollen die festgestellten Jahresabschlüsse 2023 und 2024 widerrufen sowie die betreffenden Jahresabschlüsse neu aufgestellt und festgestellt werden.
Als Konsequenz ist geplant, den testierten Jahresabschluss 2025, statt wie ursprünglich geplant am 29. Mai 2026, nunmehr voraussichtlich Mitte August 2026 zu veröffentlichen. Die ordentliche Hauptversammlung 2026 soll voraussichtlich Mitte September 2026 stattfinden. Da die für die Abschlusserstellung 2025 erlangten Erkenntnisse auch für vergangene Abschlüsse angewendet werden müssen, rechnet das Unternehmen mit einer potenziellen Reduktion des operativen Betriebserfolgs für das Geschäftsjahr 2024, der jedoch weiterhin positiv sein sollte. REPLOID geht aktuell von keinen signifikanten inhaltlichen Änderungen des Jahresabschlusses 2023 aus.
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Quelle: dpa-Afx