VIB Vermögen AG: Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern der BRANICKS Group AG vollumfänglich wirksam geworden

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31.07.2026 / 18:40 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Juli 2026 (DE)

VIB Vermögen AG

Lock-Up Vereinbarungen mit einer Gruppe von Anleihegläubigern und Schuldscheingläubigern der BRANICKS Group AG vollumfänglich wirksam geworden

Neuburg an der Donau, 31. Juli 2026 Die VIB Vermögen AG (ISIN: DE000A2YPDD0) ("VIB") gibt unter Bezugnahme auf ihre Ad-hoc-Mitteilung vom 31. Juli 2026 bekannt, dass die am 30. Juli 2026 unterzeichneten Lock-Up Vereinbarungen ("Lock-Up Vereinbarungen"), die ihre Muttergesellschaft BRANICKS Group AG ("Branicks") und VIB mit einer Gruppe von Gläubigern der von Branicks ausgegebenen Anleihe mit einem derzeit ausstehenden Nennbetrag von 400 Millionen Euro und Fälligkeit am 22. September 2026, von Inhabern der von Branicks ausgegebenen Namensschuldverschreibungen und von Schuldscheindarlehen der Branicks heute um 17:34 Uhr (MESZ) vollumfänglich wirksam geworden sind. Sämtliche in den Lock-Up Vereinbarungen vorgesehenen Wirksamkeitsbedingungen sind erfüllt.

Weiteres Vorgehen Das in den Lock-Up Vereinbarungen mit den Gläubigern vereinbarte Refinanzierungs- und Restrukturierungskonzept und der Business Plans der VIB werden nun umgesetzt. VIB wird die Kapitalmärkte über den weiteren Fortgang im Zusammenhang mit der Implementierung der Restrukturierung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informieren.

Kontakt: Michael Blankenhorn T +49 8431 9077-949 F +49 8431 9077-1949 michael.blankenhorn@vib-ag.de

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Quelle: dpa-Afx